Zuchtordnung: Ausführungsbestimmungen zur ZO 3. c) 7. Zuchtverbot Kaiserschnitt
Beschluss des AZKW vom 12.05.2022
Mit Beschluss vom 12.05.2022 hat der AZKW zu Punkt 3. c) 7. der Zuchtordnung (Zuchtverbot wegen Kaiserschnitt) die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen beschlossen:
Zuchtverbot: Hündinnen, die zweimal nicht natürlich geboren haben, erhalten Zuchtverbot.