Meldung vom 22.04.2022

Tierschutz-Hundeverordnung

Information

Die aktuell veröffentlichten Auflagen für die CACIB in Neumünster und andere große VDH-Ausstellungen (z.B. Erfurt) sind vorsichtig ausgedrückt eine Katastrophe. Statt den gewinnorientierten und unkontrollierten Vermehrern das Leben schwer zu machen, was ursprünglich der Sinn der Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung war, wird nun durch die Umsetzung in Verfügungen zu Ausstellungen und Sportveranstaltungen durch die zustänigen Behörden den VDH-Rassezuchtverbänden und Hundesportverbänden das Leben schwer und Ausstellungen und Sportveranstaltungen nahezu unmöglich gemacht. Der VDH setzt in Zusammenarbeit mit seinen Fachausschüssen und -beiräten alles daran, gegen die aktuellen Verfügungen der zuständigen Veterinärämter vorzugehen. Dies ist aber nur möglich, wenn mit stichhaltigen Argumenten nachvollziehbar belegt wird, dass gerade die VDH-Rassehundezuchtverbände durch ihre Zuchtprogramme sogenannten Qualzuchtmerkmalen in der Zucht wirksam entgegenwirken.
Der BK hat dafür den Boxer betreffend bereits umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung gestellt.
Es macht keinen Sinn, wenn einzelne Rassehundezuchtverbände Einzelaktionen auf politischer oder behördlicher Ebene starten. Wir können nur Hoffnung auf Erfolg haben, wenn wir die Kräfte im VDH bündeln und über den VDH geschlossen agieren.
Es ist auch deshalb so schwierig, kurzfristig Verhandlungsergebnisse erzielen, weil nun letztlich jedes Bundesland in der Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung über Verordnungen bzw. Verfügungen unterschiedlich agiert.
Nächste Woche findet wieder ein Online-Treffen mit dem VDH in dieser Sache statt. Nach diesem Treffen werden wir hier über den aktuellen Stand erneut informieren.
Übrigens steht man im europäischen Ausland mittlerweile bzw. schon länger vor ähnlichen Problemen, was die Qualzuchtthematik angeht.