Meldung vom 30.06.2022

Terminschutzfrist für Prüfungen

Es gilt künftig eine Frist von 14 Tagen

Im Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde die Terminschutzfrist von 4 Wochen auf 14-Tage verkürzt und am 17.02.2021 veröffentlicht.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 beschlossen, die Terminschutzfrist von 14 Tagen generell beizubeahlten.

D.h. grundsätzlich sollte der Terminschutzantrag für FCI-IGP-, BK-AD-Prüfungen und ZTPen im eigenen Interesse weiterhin so frühzeitig gestellt werden, dass der Termin in den Boxer-Blättern veröffentlicht werden kann. Spätestens muss er aber 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine Veröffentlichung erfolgt dann nur noch auf der BK-Homepage.