Meldung vom 07.05.2012

Neuregelung zum Nachweis des Erhalts von VDH-Anwartschaften

Titelbeantragung

Ab sofort genügt, wie bei den IRA (CACIB)  bzw. NRA (Nationale Ausstellungen), bei Titelbeantragung aller VDH-Titel, die Kopie des vollständig mit Anwartschaft versehenen und leserlich ausgefüllten Richterberichtes (E.T. oder maschinell geschrieben) ohne Unterschrift des amtierenden Richters als Nachweis beim VDH. Ich empfehle aber die Signatur dieser Berichte, da des Öfteren, vor allem bei Verwendung von Schreibsätzen, die Anwartschaften per Hand nachgetragen werden. Diese Regelung betrifft nicht unsere BK-Anwartschaften.