Meldung vom 26.11.2012

Anerkennung von Ausbildungskennzeichen

IPO-VO berechtigt zur Teilnahme in der Gebrauchshundeklasse

In Konformität zur FCI-Regelung hat der VDH festgelegt, dass die IPO-VO zur Teilnahme in der Gebrauchshundeklasse auf allen VDH-Veranstaltungen berechtigt. Gleiches gilt ab sofort auch für alle VDH-geschützten Spezialzuchtausstellungen des BK.
Zuchtrelevante Rückschlüsse bleiben davon vorab unberührt.