Meldung vom 11.01.2012

Anerkennung von Ausbildungskennzeichen im Ausstellungswesen

Mit Einfürung der neuen PO sind ab 01.01.2012 auch Boxer, die die IPO-VO erfolgreich abgelegt haben zum Start in der Gebrauchshundeklasse berechtigt.

Nach Einführung der neuen FCI-Prüfungsordnung 2012, sind mit Wirkung vom 01.01.2012 Boxer mit den bisherigen Ausbildungskennzeichen VPG und IPO sowie mit den neuen, internationalen Gebrauchshundeprüfungen IPO-VO und IPO 1-3 zum Start in der Gebrauchshundeklasse auf unseren Ausstellungen zugelassen.