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Premiumvorteile für BK-Mitglieder (Versicherung, Hotelbuchung)
Premiumvorteile für BK-Mitglieder
  • Der BOXER-KLUB ist Mitglied im VDH
  • über den VDH der FCI angeschlossen
  • Gründungsmitglied der WUBOX

Boxer-Klub E.V.

Nachwuchshelferkonzept BK

Nachwuchshelferkonzept im Boxer-Klub e.V. Sitz München

Schutzdiensthelfer (Nachwuchs) Ausbildung

1. Nachwuchshelfer Lehrgang für junge Schutzdiensthelfer 

Zweimal im Jahr lädt der Boxer-Klub, durch die Jugendbeauftragte junge / interessierte Schutzdiensthelfer zu einem Nachwuchslehrgang für Schutzdiensthelfer des Boxers-Klubs E.v. Sitz München ein. Einmal nördlich und einmal südlich von Deutschland.  Junge Helfer haben die Möglichkeit sich über ihre Landesgruppe anzumelden. Die Anmeldung muss über den LAW an die Jugendbeauftragte geschickt werden.

Immer weniger gute Helfer, die nicht nur Prüfungen, sondern auch junge Hunde aufbauen und hetzen können sind zu verzeichnen. Denn schon im jungen Alter werden sie unter anderem aufgrund der mangelnden Unterstützung ihrer Gruppe oder des Boxer-Klubs von anderen Verbänden abgeworben. Damit der Boxer-Klub schon jungen und engagierten Helfern eine Perspektive bieten kann, haben wir uns folgendes System überlegt.

Zweimal im Jahr ist ein Nachwuchshelfer Seminar im Boxer-Klub mit zwei Lehrhelfern unter folgender Aufteilung durchzuführen:

1.  Jugendliche 14 bis Ende 17. Lebensjahr (bzw. ohne Helferschein & dem Alter entsprechend):

  • Erste Schritte als Schutzdiensthelfer, besonders unter dem Aspekt der eigenen Gesundheit. 
  • Vermittlung der Grundlagen als Schutzdiensthelfer: Einstellen, Bedrängen, Positionen etc. 
  • Erste Grundlagenvermittlung der Fachtheorie in Abt. C des Boxer-Klubs. Es wird nach den modernen Ausbildungsmethoden geschult, so dass die Anforderungen des Tierschutzgesetzes erfüllt sind.
  • Vorbereitung auf den BK Helferschein 

Wie auf den C-Workshops wir ein offizieller Theorieteil durch einen der beiden Lehrhelfer durchgeführt. Helfer die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur mit einer Haftungsbescheinigung der Eltern aktiv teilnehmen.

Aufgrund einer aktiven Teilnahme wird der junge Helfer zum: „BK Nachwuchshelfer“ (Urkunde und Nachwuchshelferschein am Ende der Veranstaltung). Jeder BK Nachwuchshelfer bekommt einen Lehrhelfer als Patenhelfer an seine Seite.  Dieser wird nach örtlichem Bezug durch die Jugendbeauftragte und einen Lehrhelfer zugeteilt.  So besteht für einen Nachwuchshelfer immer wieder die Möglichkeit sich bei Fragen an seinen Patenhelfer richten zu können. Zu Beginn des Projektes werden die Lehrhelfer für ihr Interesse an der Unterstützung abgefragt. Die Unterstützung ist freiwillig.

 

2. Jugendliche 18 bis Ende 25. Lebensjahr: (mit BK Helferschein oder Erfahrung) 

  • Trainieren der PO-Gemäßen Helferanforderungen 
  • Vorbereitung für die Helferüberprüfung zum figurieren überregionaler Veranstaltungen. („Sternchen-Überprüfung“)

Am Ende der Veranstaltung wird die aktive Teilnahme bestätigt und in den „Nachwuchshelferschein“ eingetragen. Lehrrichter und Lehrhelfer können dies dann am Tag einer späteren Helferüberprüfung (an einem offiziellen Schulungslehrgang des BK & nach Ablegen des BK Helferscheines) zur Kenntnis nehmen und in ihre Wertung mit einfließen lassen.  Sollten daraufhin eine Helferprüfung für überregionale Veranstaltungen bestanden worden sein, so kann der Patenhelfer im Optimalfall den „jungen Helfer“ auf ersten Einsätzen begleiten und unterstützen. 

Fazit: Durch eine frühe Unterstützung der jungen Helfer wird quasi an der Basis gearbeitet und vorbereitet. Die Grundlage für eine bessere Entwicklung der Schutzdiensthelfer im Boxer-Klub wird gelegt. Dazu kommt, dass den Jugendlichen durch den BK Nachwuchshelfer früh etwas an die Hand gegeben wird, dass sie mit dem BK verbindet, sie im BK gefördert werden und ihnen frühzeitig eine Perspektive auf weitere Erfolge in diesem Bereich geboten wird. Zudem können die Jugendlichen durch ihren Patenhelfer unterstützt und gefördert werden. Die Fachtheorie in Abt. C des Boxer-Klubs wird frühzeitig vermittelt. Alle Schutzdiensthelfer unter 18 Jahren müssen eine Haftungsfreistellung von ihrem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und an den jeweiligen Lehrgängen vorzeigen. 

In den „Nachwuchshelferschein“ können die jungen Helfer alle Teilnahmen an C Lehrgängen, C-Workshops oder Jugendseminaren eintragen lassen.

Kosten: Die Kosten der Lehrhelfer (Kilometerpauschale nach VDH Spesenordnung) werden durch den Jugendfond finanziert. 

Die Kosten für die Teilnehmer belaufen sich auf 35€ Teilnahmegebühr. In dieser Teilnahmegebühr ist die Verpflegung einbegriffen. 

 

Ausgearbeitet durch: 

Mareike Hollmann (Jugendbeauftragte BK)
Alexander Barthel (Lehrhelfer BK)
Carsten Möllers (Lehrhelfer BK)