Mit Rundschreiben Nr. 36/2026 informiert der VDH zur Messe „Hund & Pferd 2026“ und die Anforderungen nach § 10 TierSchHuV und die behördlichen Vorgaben für die Ausstellung von Hunden in Dortmund (Tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung / Vollzug des Ausstellungsverbotes).
Hinsichtlich „verdeckter Merkmale“ gilt demnach auch für den Deutschen Boxer:
Teilnehmende Hunde ab 15 Monaten benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine HD*-Röntgenuntersuchung mit dem Ergebnis HD-Grad A, B oder C. Hunde, die zum Ausstellungszeitpunkt jünger als 15 Monate sind, dürfen ohne Röntgenuntersuchung ausgestellt werden.
Ausschluss von Hunden mit HD-Grad D und E.
Hinsichtlich „äußerlich erkennbarer Merkmale“ sind auch für den Deutschen Boxer die Hinweise zur Brachycephalie zu beachten. Das Veterinäramt der Stadt Dortmund hat ein Ausstellungsverbot vorgegeben, wenn die Nasenlänge gemessen von der Nasenspitze bis zum Stop weniger als 1/3 der gesamten Schädellänge (gemessen vom Stop bis zum Hinterhauptbein) beträgt, sh. dazu VDH-Hinweise zu äußerlich erkennbare Ausschlussmerkmalen.