Meldung vom 12.03.2026

Änderung Ausführungsbestimmungen Körordnung

Überkronte Zähne

Der AZKW hat in seiner Videokonferenz vom 26.02.2026 folgende Änderung zu den Ausführungsbestimmungen der Körordnung beschlossen:

Die Prüfung kann nicht bestanden werden, wenn […]
„4. eine Kieferdeformation und/oder eine eindeutig schräge Zahnleiste vorliegen.
Die Zähne überkront sind.“

Begründung:
Der Standard des Boxers besagt: „Das Gebiss ist kräftig und gesund.“ Daher ist es auch nicht erforderlich, die Zähne mit Zahnkappen zu versehen. Die Zahnkronen können zudem den ursprünglichen Zustand der Zähne überdecken (z.B. Zahnschmelzdefekte), so dass eine besondere Empfehlung zur Zucht einem solchen Hund nicht ausgesprochen werden kann.

Dieser Beschluss ist bei der Frühjahrskörung bereits zu beachten.

Die ZTP bleibt davon ausgeschlossen, um unseren ohnehin reduzierten Genpool nicht noch weiter einzuschränken.

Angelika Hartmann
Körmeisterobfrau im AZKW