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Boxer-Klub E.V.

Zuchtleiter Peter Holzhausen zum Einsatz ausländischer Boxerrüden in der Zucht

Ein großer Teil der Boxerzüchter setzt ausländische Boxerrüden in unserer Zucht ein. Dies ist natürlich zu begrüßen, da es dazu beiträgt, den genetischen Pool unserer Rasse zu erweitern. Gerade ein großer Genpool ist wichtig für jede Art, da hiermit der beste Garant für eine gesunde Population gegeben ist. Aber gerade mit der praktischen Umsetzung haben viele Züchter, ja sogar Zuchtwarte Probleme.

Eigentlich ist alles in Ziffer 4 und den Ausführungsbestimmungen der Zuchtordnung aufgeführt. Ich will aber trotzdem noch einmal darauf eingehen.

Der Züchter beantragt  schriftlich die Freigabe des Rüden unter Beifügung von lesbaren Kopien der Ahnentafel und die Befunde für HD, Herz und - wenn vorhanden - auch für die Spondylose. Ebenso der Nachweis einer bestandenen IPO-Prüfung, woraus die Punktezahl der Abteilungen A, B und C erkennbar sein muss. Diese Angaben sind erforderlich, um den Rüden bei uns zuchtbuchmäßig zu erfassen.

Es ist selbstverständlich, dass auch ein ausländischer Rüde die vorgegebenen Mindestan-forderungen erfüllen muss. Dies bedeutet, er muss auf HD- und Herz-untersucht sein. Liegt kein gültiges Spondylose-Ergebnis vor (Aufnahme erst mit zwei Jahren), erhält der Rüde maximal zwei Deckakte mit deutschen Hündinnen. Hier angelehnt an die Bestimmung der Zuchtordnung, dass auch ein deutscher Boxerrüde, sofern er die anderen Voraussetzungen erfüllt hat, bereits mit 18 Monaten zur Zucht verwendet werden kann, obwohl auch er erst mit zwei Jahren auf Spondylose untersucht werden darf.

Um es noch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen: Liegen Spondylose-Ergebnisse von ausländischen Rüden vor, die vor dem zweiten Lebensjahr ermittelt wurden, sind diese für Deutschland nicht gültig!

Die Auswertungen der Untersuchungen müssen von einer durch den jeweiligen Verband anerkannten Institution erfolgt sein. Es reicht nicht aus, wenn von einem praktizierenden Haustierarzt im Ausland eine Bescheinigung ausgestellt wurde (gab es alles schon).

Logischerweise gilt auch die Bestimmung, dass ein Elternteil ein anerkanntes Ausbildungs-kennzeichen haben muss. Hat der Rüde keine IPO oder VPG, so muss dann wenigstens die Hündin ein Ausbildungskennzeichen haben.

Immer wieder wird von den Züchtern vorgebracht, der Rüde wurde ja schon für die Hündin „XY“ freigegeben - und damit beansprucht man das gleiche Recht für sich. In den Ausführungs-bestimmungen zur Ziffer 4f) heißt es aber wörtlich: Es werden keine generellen Freigaben erteilt, sondern der Zuchtleiter entscheidet jeweils im Einzelfall.

Liegt von dem ausländischen Rüden noch keine Berechnung der Zuchtwertschätzung vor, so wird er auf dem Rassedurchschnitt eingestuft. Dies bedeutet: bei 100. Wobei es aber auch zu Missverständnissen führt, wenn der Rüde beispielsweise HD C bzw. „leicht“ hat. Hier kann man nicht erwarten, dass der Rüde bei 100 eingestuft wird. Der Rassedurchschnitt für HD liegt zur Zeit zwischen B 1 und B 2 - also gleich Übergangsform. Einen Rüden mit HD C bei 100 einzustufen, wäre ungerecht gegenüber den deutschen Hunden.

Auch bei der Verwendung ausländischer Rüden gelten die Zuchtpläne zur Bekämpfung der HD und des Kryptorchismus. Das bedeutet, der jeweils vorgegebene Zuchtwert darf bei der Addierung der ZWS beider Elterntiere nicht überschritten werden.

Um den Züchtern den Einsatz ausländischer Boxerrüden zu erleichtern, wurde auf der letzten Hauptversammlung die künstliche Besamung beschlossen.
In Ausnahmefällen kann auf Antrag beim Zuchtleiter eine künstliche Besamung mit im Ausland stehenden lebenden Rüden erlaubt werden. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass sowohl der Rüde als auch die Hündin bereits auf natürlichem Weg Nachzucht gebracht haben. Ebenso ist es auf Antrag möglich, Samen von deutschen Rüden ins Ausland zu schicken.

Künstliche Besamung ist nur unter der Bedingung erlaubt, dass ein genetischer Fingerabdruck vom Rüden hinterlegt wird. Zur Zuchtbucheintragung muss von den Welpen und deren Elterntiere eine DNA mit eingereicht werden. Die künstliche Befruchtung und Samenentnahme darf nur durch gelistete Fachtierärzte, die unter www.canine-semenbanks-europe.com zu ersehen sind, durchgeführt werden. Es dürfte wohl selbstverständlich sein, dass die genutzten Rüden die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wird Samen von deutschen Rüden ins Ausland verschickt, dann nur unter Benennung der Hündin. Nach vollzogener Befruchtung muss der Zuchtbuchstelle eine Deckanzeige geschickt werden und die Besamung zählt selbstverständlich als Deckakt mit.

 

Peter Holzhausen, Zuchtleiter