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< ATIBOX FH WM in Zwickau vom 02.-04.11.2018
07.11.2018 12:42 Kategorie: Zuchtwesen

Zugelassene Schutzärmel für die ZTP

Korrektur zur Veröffentlichung in den BB 10+11/2018
Bild 1a zugelassen

Bild 1a

Bild 1b zugelassen

Bild 1b

Bild 2a nicht zugelassen

Bild 2a

Bild 2b nicht zugelassen

Bild 2b

Bild 2c nicht zugelassen

Bild 2c

In den Boxer-Blättern 10+11/2018, Seite 488 wurde ein Hinweis zu den bei ZTPen zulässigen Schutzärmeln veröffentlicht. Leider hat dabei die Druckerei die Abbildungen nicht zum Text passend beschriftet.

Bezugnehmend auf die Bilder rechts muss es richtig heißen:

Schutzärmel für die ZTP

Da offensichtlich immer noch Fragen hinsichtlich der Schutzärmel bei ZTPen offen sind, wird darauf hingewiesen, dass zur Wesensüberprüfung am Helfer bei der ZTP mindestens ein Junghundarm (Unterteil mit Schulteroberteil) erforderlich ist (sh. z.B. Bild 1a / Bild 1b). Kurzärmel (siehe z.B. Bild 2a / 2b / 2c) sind nicht erlaubt.