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< Ankündigung von Übergangsregelungen für das Zucht-, Ausstellungs- und Leistungswesen
20.03.2020 20:48 Kategorie: Ausstellungswesen
Von: Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender

VDH-Jugendchampion / BK-Jugendchampion: Übergangsregelung

Regelung für Teilnahme an Ausstellungen bis zum 31.12.2020

VDH-Jugendchampion:
Durch die Absage zahlreicher Internationaler, Nationaler und Spezialausstellungen können derzeit keine VDH-Champion-Anwartschaften erlangt werden. Dies betrifft insbesondere die Hunde, denen eine Anwartschaft für den VDH-Jugendchampion fehlt und die in Kürze zu alt für den Start in der Jugendklasse sein werden.
Der VDH hat entschieden:
Hunde, denen noch eine Anwartschaft für die Erlangung des VDH-Jugendchampions fehlt, können diese durch eine Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen, sofern der Hund bei Wiederbeginn der Ausstellungen das Alter für die Jugendklasse überschritten hat. Diese Regelung gilt für Teilnahmen an Ausstellungen bis zum 31.12.2020.

Analog dazu hat der Boxer Klub entschieden, dass Boxer, denen noch eine Anwartschaft auf den BK- Jugendchampion fehlen und die in Kürze zu alt für einen Start in der Jugendklasse sind, diese durch Erlangen einer VDH-Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen können.
Für den Jugend-Klubsieger muss eine Klubsiegeranwartschaft oder eine KSA- Reserveanwartschaft erreicht werden. Das Alter für Erreichen einer ZTP, die für den Jugend-Klubsieger erforderlich ist, wird auf 30 Monate heraufgesetzt. Bis auf Weiteres gilt dies bis zum 31.12.2020

Beate Spelsberg, ZRO
Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender