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06.11.2020 20:17 Kategorie: Ausstellungswesen
Von: Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender

VDH-Jugendchampion / BK-Jugendchampion: Übergangsregelung

Regelung für Anwartschaften ab 01.01.2020

Durch die Absage zahlreicher Internationaler, Nationaler und Spezialausstellungen können derzeit keine VDH-Champion-Anwartschaften erlangt werden. Dies betrifft insbesondere die Hunde, denen eine Anwartschaft für den VDH-Jugendchampion fehlt und die in Kürze zu alt für den Start in der Jugendklasse sein werden.

Der VDH hat entschieden:

  • Für die Erlangung des Titels "VDH-Jugendchampion" ist bis auf weiteres keine Anwartschaft auf einer Internationalen oder Nationalen Ausstellung erforderlich. Die notwendigen Anwartschaften können auf Spezialausstellungen erlangt werden.
  • Hunde, denen noch eine Anwartschaft für die Erlangung des VDH-Jugendchampion fehlt, können diese durch eine Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzen, sofern der Hund bei Wiederbeginn der Ausstellungen das Alter für die Jugendklasse überschritten hat.
  • Diese Regelungen gelten für Anwartschaften, die ab dem 01.01.2020 erlangt wurden

Analog dazu hat der Boxer-Klub entschieden, dass Boxer, denen noch eine Anwartschaft auf den BK-Jugendchampion fehlt und die in Kürze zu alt für einen Start in der Jugendklasse sind, diese durch Erlangen einer VDH-Champion-Anwartschaft in einer anderen Klasse ersetzten können.

Für den Jugend-Klubsieger muss eine Klubsiegeranwartschaft oder eine KSA-Reserveanwartschaft erreicht werden, sofern eine fehlende Jugend-KSA aufgrund des Alters nicht mehr zu erreichen ist. Das Alter für das Erreichen einer ZTP, die für den Jugend-Klubsieger erforderlich ist, wird auf 30 Monate heraufgesetzt.

Diese Regelungen gelten für Anwartschaften, die ab dem 01.01.2020 erlangt werden.

Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender            Beate Spelsberg, Zuchtrichterobfrau