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< 23. Deutsche Jugend- & Juniorenmeisterschaft 2022
29.04.2022 21:11 Kategorie: Allgemein
Von: Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender

Tierschutz-Hundeverordnung

Informationsveranstaltung des VDH am 27.04.2022

Das Interesse an der Online-Informationsveranstaltung des VDH am 27.04.2022 war groß. Wenn ich es richtig verstanden habe, nahmen ca. 500 Personen teil. Prof. Dr. Peter Friedrich (VDH-Präsident), Leif Kopernik (Hauptgeschäftsführer VDH.), Jörg Bartscherer (Justiziar VDH) informierten über den Stand der Aktivitäten des VDH. Guido Schäfer (VDH Vorstand für Tierschutz, Zuchtrichter und Rassestandards) erläuterte die Breed Specific Instructions (BIS).

Zusammenfassend:

Dadurch, dass es keine einheitlichen Richtlinien im Umgang mit der TierSchHuV in Bezug auf die Umsetzung des Ausstellungsverbotes für Hunde mit "Qualzuchtmerkmalen" in den Bundesländern gibt, steht man vor dem Problem, dass eventuelle Auflagen der Veterinärbehörden für jede Ausstellung einzeln vom zuständigen Veterinäramt erlassen werden. Dem zuständigen Veterinäramt steht aktuell mangels einheitlicher Regelungen ein relativ großer Ermessensspielraum zur Verfügung. Dies führt aktuell dazu, dass sich die Auflagen für die VDH-Ausstellungen z.B. in Erfurt erheblich von denen für die VDH-Europasieger in Dortmund unterscheiden.

Bei der VDH-Europasieger ist der VDH mit dem zuständigen Veterinäramt im Dialog. Bei den großen VDH-Ausstellungen sind Kontrollen durch das Veterinäramt vor Ort in der Praxis nicht möglich. Über tierärztliche Gutachten, die für jeden gemeldeten Hund vorzulegen sind, soll das nach TierSchHuV jetzt geltende Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen garantiert werden. Die Liste mit den Rassen, die über eine Basisuntersuchung hinaus noch besondere Untersuchungen vorlegen müssen, soll nochmal überarbeitet werden.

Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das o.g. Konzept eine Basis für die Zukunft sein kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrzahl der Aussteller bereit ist, diesen mit zusätzlichen Kosten verbundenen Aufwand für eine Ausstellung zu treiben. Die Ausstellerzahlen für die Europasieger in Dortmund werden es zeigen.

Außerdem prüft der VDH rechtliche Schritte, insbesondere zur Klärung der unbestimmten Regelungen in der TierSchHuV, aber auch im Hinblick auf unverhältnismäßige Auflagen für Ausstellungen und Hundesportveranstaltungen.

Aus meiner Sicht sind die VDH-Veranstaltungen das Eine. Hier ist auch der BK zusammen mit allen VDH-Mitgliedsvereinen gefordert, geschlossen mit dem VDH zu agieren.

Im Hinblick auf unsere BK-Veranstaltungen halte ich es für wichtig, dass der BK selbst Richtlinien entwickelt, die geeignet sind, bei einer notwendigen Vorlage beim zuständigen Veterinäramt, schlüssig aufzuzeigen, dass die Gruppen, Landesgruppen und der BK als Veranstalter durchaus selbst mit den vorhandenen Regularien in der Lage sind, die Vorgaben der TierSchHuV umzusetzen, und dass es keiner zusätzlichen Auflagen der Veterinärämter und zusätzlicher Gesundheitsgutachten bedarf. Diese Richtlinien müssen meines Erachtens der BK-Vorstand zusammen mit den Ausschüssen möglichst schnell ausarbeiten. In diesem Vorgehen sehe ich persönlich die einzige Möglichkeit für den BK möglichst unbeschadet aus der jetzigen Situation zu kommen.