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19.07.2022 21:04 Kategorie: Prüfungs- und Ausbildungswesen, Zuchtwesen
Von: Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender

Stockbelastungstest bei FCI-IGP-Prüfungen, ZTP und Körung

Änderung der Ausführungsbestimmungen ab 01.08.2022

Mit Rundschreiben vom 14.07.2022 an die prüfungsberechtigten Vereine im VDH haben wir nun die Mitteilung erhalten, dass der VDH-Vorstand bezüglich des Stockbelastungstests folgendes beschlossen hat:

Die Durchführung des Stockbelastungstests ist auf bloßes Berühren oder Bedrängen des Hundes mit einem weich gepolsterten Stock zu beschränken.

Der VDH teilt weiter mit, dass dies ab dem 01.08.2022 verbindlich für alle VDH-Mitgliedsvereine gilt.

Um Diskussionen und Einsprüchen im Rahmen von Prüfungen im BK, ob im Einzelfall eine Aktion des Helfers über das "bloße Berühren" hinausging und klare Vorgaben für Prüfungen im BK hinsichtlich des Stockbelastungstests zu geben, gilt im BK für den Stockbelastungstest bei Prüfungen (FCI IGP, ZTP, Körung) folgendes:

1. IGP-Prüfungen:

Der Stockbelastungstest wird, wie in der gültigen IGP-PO beschrieben durchgeführt, allerdings ohne den Hund dabei zu berühren. D.h. der Hund wird in den Belastungsphasen vom Helfer bedrängt und dabei der Softstock nur noch drohend eingesetzt.

2. ZTP-Prüfungen:

Die Ausführungsbestimmungen für die Wesensüberprüfung bei der Zuchttauglichkeitsprüfung des BK werden beim Überfall auf den Hundeführer aus dem Versteck dahingehend geändert, dass der Hund auch unter Bedrängen sowie Belastung und Bedrohung mit dem Softstock, ohne ihn mit dem Softstock zu berühren, seine Belastbarkeit beweisen muss. Die aktualisierten Ausführungsbestimmungen finden Sie im BK-Info-Ordner auf der BK-Homepage.

3. Körung:

Die Ausführungsbestimmungen zur Wesensüberprüfung am Helfer bei der Köreignungsprüfung des BK werden beim Überfall aus dem Versteck wie folgt geändert: Hat der Hund beim Überfall angebissen, folgt eine Belastungsphase von insgesamt 15 Schritten. Dabei setzt der Schutzdiensthelfer den Softstock drohend ein, ohne den Hund zu berühren. Während der Belastungsphase muss der Hund sich unbeeindruckt zeigen und den Griff weiterhin voll und fest im Arm belassen. Geht der Hund in der Belastungsphase aus dem Arm und lässt sich treiben, so wird der Schutzdienst abgebrochen. Auch die aktualisierten Ausführungsbestimmungen zur Köreignungsprüfung finden Sie im BK-Info-Ordner auf der BK-Homepage.

Die o.g. Änderungen treten am 01.08.2022 in Kraft.