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< BK-Jahrbuch 2020
05.05.2021 22:06 Kategorie: Zuchtwesen
Von: Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender

Körungen am 05./06.06.2021

Information zur Durchführung

Aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie hatten wir die Frühjahrskörungen 2021 vom regulären Termin im April auf das Wochenende am 05./06.06.2021 verschoben.

Veranstaltungsorte, Körmeister, Helfer sind unverändert geblieben. Das heißt:

Körung Süd
LG Baden-Württemberg, Gruppe Oberstenfeld e.V.
KM: Angelika Hartmann / Helfer: Daniel Carpentier (Ersatz: Holger Reckziegel)

Körung Nord
LG Sachsen, Gruppe Frankenberg e.V.
KM: Jens Filter / Helfer: Oliver Volkmer (Ersatz: Daniel Riedel)

Unser erklärtes Ziel ist es, die Körungen durchzuführen. Wir hatten die Hoffnung, dass sich die Situation bis Juni soweit entspannt, dass die Körungen mit Zuschauern durchgeführt werden können. Auch wenn sich aktuell Lockerungen abzeichnen, dürfte es schwierig werden, die Körungen mit Zuschauern im gewohnten Rahmen stattfinden zu lassen.

Mit den ausrichtenden Gruppen wurde deshalb folgendes vereinbart:

1.
Die Körungen sollen am 05./06.06.2021 ohne Zuschauer durchgeführt werden.

2.
Der Meldeschluss wird bis zum 30.05.2021 (Eingang Meldestelle) verlängert.

3.
Die ausrichtenden Gruppen organisieren die Veranstaltung unter Beachtung der für sie regional geltenden Bestimmungen und Auflagen eigenverantwortlich, d.h. insbesondere auch, wenn erforderlich:

  • Ist eine Einzelvorführung der Boxer oder in kleineren Gruppen nach Zeitplan möglich (Die Köreignungsprüfung wird dann in allen Teilen komplett für einen Boxer bzw. für die Gruppe durchgeführt, bevor der nächste Boxer bzw. die nächste Gruppe vorgeführt wird);
  • Kann die Gruppe eine oder mehrere Begleitpersonen zusätzlich zum Hundeführer zulassen oder ausschließen;
  • Ein verpflichtender negativer Corona-Test wird vom BK nicht gefordert. Wenn die behördlichen Auflagen bzw. Verordnungen dies zur Durchführung verlangen, muss die ausrichtende Gruppe natürlich einen negativen Corona-Test fordern;
  • Die Bedingungen zur Teilnahme an der Prüfung sind den gemeldeten Hundeführern rechtzeitig, spätestens bis zum 31.05.2021 bekanntzugeben. Wenn ein negativer Corona-Test gefordert wird, ist den Hundeführern auch mitzuteilen, welche Tests anerkannt werden. Wenn ein Test vor Ort durch Fachpersonal organisiert werden muss, wäre den Hundeführern dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor Anreise einen Selbsttest durchzuführen, um "Überraschungen" vor Ort möglichst auszuschließen;
  • Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund des Infektionsgeschehens vor Ort eine ausrichtende Gruppe dennoch die Körung kurzfristig absagen muss. In dem Fall wird der Körmeister im AZKW prüfen, ob die Teilnahme in dem anderen Körbezirk auch kurzfristig noch angeboten werden kann. Dies wird in Abstimmung mit der ausrichtenden Gruppe im anderen Körbezirk geschehen.

Hinweis: Zur Abstimmung von Trainingsterminen können sich die Hundeführer mit den ausrichtenden Gruppen in Verbindung setzen.

Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender