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23.03.2021 11:33 Kategorie: Allgemein
Von: Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender

Absage der Ordentliche Hauptversammlung des BK München mit Neuwahlen vom 25.-27.06.2021

Neuterminierung für 04.-06.03.2022

Aufgrund der Corona-Pandemie und der Einschränkungen für Präsenzveranstaltungen wurde die ordentliche Hauptversammlung mit Neuwahlen zunächst vom Februar auf Ende Juni 2021 verschoben.

Leider zeichnet sich in der Corona-Pandemie immer noch keine Entspannung ab. Ob eine Präsenzveranstaltung Ende Juni mit mehr als 100 Personen möglich ist, steht in den Sternen.
In einer Videokonferenz am 26.02.2021 hat der BK-Vorstand die Situation mit den LG-Vorsitzenden ausführlich diskutiert. Die LG-Vorsitzenden und der BK-Vorstand waren einstimmig der Meinung, dass es aufgrund der aktuellen Situation und der mangelnden Planungssicherheit sinnvoll ist, die HV mit Neuwahlen in das Frühjahr 2022 zu verschieben. Die LG-Vorsitzenden wurden gebeten, dies mit ihren LG-Delegierten zu besprechen und ein Votum bis zum 15.03.2021 zurückzumelden.

Von den 16 Landesgruppen kam von 14 Landesgruppen nach Rücksprache mit den Delegierten das einstimmige Votum, die HV mit Neuwahlen auf März 2022 zu verschieben.

Diesem Votum folgend, wird die HV mit Neuwahlen im BK auf den 04.-06.03.2022 festgesetzt. Bitte merken Sie sich den Termin vor. Der Termin wird zum Sperrtermin für BK-Veranstaltungen.

Der amtierende BK-Vorstand, die Ausschüsse, Rechnungsprüfer und der Ehrenrat mit Stellvertretern bleiben bis dahin im Amt. Die Amtszeit für die im März 2022 neugewählten Vertreter verkürzt sich dann auf 3 Jahre. D.h. die nächste BK-Hauptversammlung mit Neuwahlen findet dann wieder turnusgemäß im Jahr 2025 mit einer Amtszeit von 4 Jahren statt.

Turnusgemäß finden auch die LG-Vorstandswahlen im Jahr 2022 statt. Gemäß BK-Satzung §32 (1) wären diese in der Zeit vom 15.01. - 31.03. des Jahres durchzuführen. Mit der Verlegung der BK HV mit Neuwahlen auf den 04.-06.03.2022 wird für das Jahr 2022 bezüglich der LG-Vorstandswahlen folgende Sonderregelung getroffen: Die ordentlichen Hauptversammlungen mit Neuwahlen in den Landesgruppen sind im Jahr 2022 in der Zeit vom 01.04. - 30.06. des Jahres durchzuführen. Die Amtszeit der dort gewählten Vertreter beträgt satzungsgemäß 4 Jahre. Die nächsten LG-Wahlen finden dann wieder im Jahr 2026 statt.

Bernhard Knopek, 1.Vorsitzender