Erstellung eines Obergutachtens
Gegen den Erstbefund HD oder Spondylose kann beim AZKW Einspruch eingelegt werden und ein Antrag auf Genehmigung eines Obergutachtens gestellt werden. Dem formlosen Antrag ist eine Kopie des Befundes beizulegen.
(Obergutachter z.Zt: Prof. Dr. Leo Brunnberg, Klinik für kleine Haustiere an der FU Berlin,
Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin).
Die Aufnahmen für das Obergutachten dürfen nur von einer der genannten HD-Zentralen erstellt werden.
Anschriften der Hochschulkliniken
Klinische Radiologie der FU Berlin
Oertzenweg 19, 14163 Berlin
Tel: 030-81 08 22 19
Chirurgische Veterinärklinik der Universität Gießen
Frankfurter Str. 198, 35392 Gießen
Tel. 0641-7 02 47 48
Klinik für Haustiere
Tierärztliche Hochschule
Bischofsholer Damm 15
30173 Hannover
Tel. 0511-8 56 72 51
Klinik und Poliklinik für kleine Haustiere
Zwickauer Str. 57
04103 Leipzig
Tel. 0341-9 73 83 00
Chirurgische Tierklink der Universität München
Veterinärstr. 13
80539 München
Tel. 089-21 80 26 29
Tierklinik der Universität Hohenheim
Fruwirthstr. 35
70599 Stuttgart
Tel. 0711-4 59 24 10
Bezirksklinik Rostock *)
Thierfelder Str. 19
0381-4 00 15 49 - 51
*) Nicht in den Fällen, in denen dort auch das Erströntgen stattgefunden hat.
Für das Obergutachten muss die HD-Auswertung im Original an den Obergutachter mit eingeschickt werden.
Das Obergutachten gilt als abschließender, endgültiger Befund. Einsprüche sind ausgeschlossen. Die Kosten gehen zu Lasten des Antragsstellers.


