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ZUCHTTAUGLICHKEITSPRÜFUNG (ZTP)

Die ZTP dient der genauen Überprüfung des Wesens eines Boxers und gleichzeitig der Beurteilung seines Formwertes in allen Einzelheiten. Durch diese Prüfung wird verhindert, dass Boxer mit erfassbaren Wesens- oder Formwertmängeln zur Zucht verwendet werden können. Die ZTP ist für unsere Zucht von größter Wichtigkeit und sollte nicht als notwendiges Übel betrachtet werden, denn hier werden die Nachwuchshunde erstmalig gesichtet und für unsere Zucht zugelassen oder abgelehnt. Die bestandene ZTP stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Zuchtverwendung eines Boxers im Sinne der Zuchtordnung dar.

Zulassungsbestimmungen:

Der Boxer muss mindestens 12 Monate alt sein. Sein HD-Befund muss vorliegen. Hunde mit mittlerer und schwerer HD sind nicht zugelassen. Zum Zeitpunkt der Röntgenaufnahme muss der Hund mindestens 12 Monate alt sein. Es müssen mindestens 4 Hunde antreten. Ein Boxer darf höchstens zweimal zu einer ZTP vorgeführt werden. Hat er bei allen zwei Prüfungen in Form oder Wesen versagt, so ist Zuchtverbot auszusprechen. Eine bestandene ZTP kann nicht wiederholt werden.

Vorbereitung:

Für die Durchführung einer ZTP ist der Zuchtwart der Gruppe verantwortlich. Ist ein Gruppenzuchtwart nicht bestätigt oder verhindert, beauftragt der Landesgruppen-Zuchtwart einen anderen Zuchtwart. Er fordert bei der Zuchtbuchstelle in München einen Antrag auf Terminschutz an. Das Antragsformular ist dann ausgefüllt an die Zuchtbuchstelle zurückzusenden. Dem Antrag muss die festgelegte Schutzgebühr beigelegt werden. Der Antrag muss vor dem geplanten Termin so gestellt werden, dass eine rechtzeitige Veröffentlichung in den Boxer-Blättern gewährleistet ist. In den BB nicht veröffentlichte ZTPen dürfen nicht durchgeführt werden. Die angegebene Anfangszeit ist bindend. Die Zuchtbuchstelle bestätigt diesen Termin unter Beifügung sämtlicher für die Prüfung erforderlichen Formulare und sorgt für die Veröffentlichung im Terminkalender der BB. ZTPen können ganzjährig durchgeführt werden. Außer dem entsprechenden Gelände müssen ein Helfer mit Hetzärmel und Stock, eine Pistole und eine geeignete Schreibkraft mit Schreibmaschine zur Verfügung gestellt werden.

Vor Beginn der Prüfung ist die Teilnehmerliste zu erstellen und sind die Formulare mit folgenden Angaben auszufüllen:
Name des Hundes, ZB-Nummer, Ausbildungskennzeichen, Vater, Mutter, Wurftag, HD-Befund, Besitzer mit Anschrift und die Gruppe, die die ZTP durchführt. Die Formulare sind im Durchschreibeverfahren hergestellt.
Der Körmeister muss sich vor Beginn der Prüfung persönlich vom Vorliegen der Original-Ahnentafel und des Original-HD-Befundes überzeugen. Die Identität des Boxers muss überprüft werden. Von Boxern mit ausländischen Ahnentafeln und in ausländischem Besitz müssen Kopien von Ahnentafel und HD-Befund zusammen mit den anderen Unterlagen vom amtierenden Körmeister an den AZKW eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Zuchtwarte diese Kopien vorher von den Besitzern anfordern müssen.
Wenn der Eigentümer eines im Ausland gezüchteten Boxers seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, muss der Hund vor dem HD-Röntgen in das Zuchtbuch des BK eingetragen sein. Das bedeutet, dass nicht umgeschriebene Boxer in deutschem Eigentum nicht zur ZTP geführt werden dürfen.

Während des Ablaufs der Prüfung schreibt der Körmeister seine Notizen über Augenfarbe und Zahnstand, Wesen, Nervenverfassung, Mut, Verhalten beim Schuss und Gangwerk auf die Hilfsliste und kann sie dann bei der Erstellung des Gesamturteils mit einflechten.

Ablauf der Prüfung:

Die ZTP besteht aus folgenden Teilen, die in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden müssen:


1.  Wesensüberprüfung (siehe "Ausführungsbestimmungen für die Wesensüberprüfung bei der Zuchttauglichkeitsprüfung des Boxer-Klub E.V.")
      a.   Musterung des Hundes mit Überprüfung der Augenfarbe, der Gebissformel, des Gangwerks und der Schussfestigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beurteilung der Nervenverfassung.
             Feststellen der Maße: Größe, Länge, Brusttiefe.
      b.   Überprüfung der Triebstärke, des Mutes und der Belastbarkeit.


2.   Formwertbeurteilung
Sämtliche Teilnehmer werden durch den Körmeister eingehend besprochen, damit der Besitzer über seinen Hund genauestens unterrichtet ist und die Vorteile und die Fehler seines Boxers erkennt. Boxer, deren Augenfarbe heller als die Stufe 4b der Messtafel ist und Boxer mit eindeutig verkantetem Unterkiefer können nicht zur Zucht zugelassen werden.

Die Gesamtbeurteilung des Hundes ist vom Körmeister durch sorgfältiges und kritisches Ausfüllen der ZTP-Formulare zu erarbeiten. Es werden keine Wertnoten vergeben, sondern in den Rubriken »Wesen« und »Formwert« die Bezeichnung »Zuchttauglich« oder »Nicht zuchttauglich« eingetragen.

 

Ausgabe der Zuchtzulassungsbescheinigungen:

Sind die Übungen alle der Reihe nach durchgeführt, bleibt noch die Ausfertigung und die Ausgabe der Zuchtzulassungsbescheinigung sowie die Eintragung der Augenfarbe, des Zahnstandes und des HD-Befundes auf der Ahnentafel. Diese Angaben müssen auch auf der Zuchtzulassungsbescheinigung enthalten sein. Bei nicht bestandenen Hunden entfällt die Eintragung auf der Ahnentafel. Sie erhalten den kompletten Formsatz mit der entsprechenden Eintragung "nicht zuchttauglich Formwert und/oder Wesen". Dieser ist bei der Wiederholung (2. Versuch) vorzulegen und vom Körmeister zusammen mit den anderen Unterlagen an den Körmeister im AZKW einzusenden.

Auf der Rückseite ihrer Ahnentafel in der Rubrik "Besondere Vermerke" ist die ZTP mit Datum und Veranstaltungsort einzutragen, in den nächsten Spalten »n. best. F«, »n. best. W« oder »n. best. F + W«, mit Namen und Unterschrift des Körmeisters. Bei Boxern, die zweimal erfolglos an einer ZTP teilgenommen haben, erfolgt der zusätzliche Eintrag: ZUCHTVERBOT mit Datum und Unterschrift des amtierenden Körmeisters.

Sämtliche Unterlagen sind vom Leiter der Veranstaltung und vom Körmeister auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen, für die Richtigkeit der Angaben zeichnen der Leiter und der Körmeister. Innerhalb von 8 Tagen hat der Körmeister die Teilnehmerliste mit sämtlichen Ergebnissen dem KM AZKW einzusenden, damit diese in den BB veröffentlicht werden können. Außerdem erhält der KM AZKW die für seine Akten bestimmten Kopien des Formsatzes. Der Zuchtwart behält seine Durchschrift und sorgt für die Weiterleitung der 4. Kopie an den Landesgruppen-Zuchtwart.

Für alle technischen und verwaltungsmäßigen Bereiche gelten die jeweils in den BB vom AZKW veröffentlichten Richtlinien.

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DIE WESENSÜBERPRÜFUNG BEI DER
ZUCHTTAUGLICHKEITSPRÜFUNG DES BK E.V., SITZ MÜNCHEN

Im Wesen des Boxers vereinen sich Eigenschaften, die auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein scheinen. Er ist freundlich, gutartig und verspielt in der Familie und mit Freunden sowie mit Fremden, die ihm freundlich gegenübertreten. Im Ernstfall ist er jedoch bereit, aufgrund seines Mutes, Kampf- und Schutztriebs seine Menschen zu beschützen und zu verteidigen. Um diese scheinbaren Gegensätze in sich vereinen zu können, ist eine ausgeglichene Nervenverfassung verbunden mit selbstbewusstem Wesen notwendig.

Die Wesensbeurteilung bei der Zuchttauglichkeitsprüfung des Boxer-Klubs besteht daher aus zwei Teilen.

Zunächst wird die Nervenverfassung bei einer Unbefangenheitsprobe sowie beim Messen und bei der Kontrolle der Zähne und Augenfarbe überprüft. Der Boxer soll sich hierbei entsprechend dem Rassestandard gutartig, selbstbewusst und mit mittlerem Temperament zeigen. - Hierzu ist der Boxer an lockerer Leine zum Körmeister zu führen, wobei er sich zwanglos innerhalb einer Gruppe bewegen soll. Es ist unbedingt erforderlich, dass er sich bei freundlicher Annäherung von Fremden anfassen lässt. Angstliche oder aggressive Boxer, die sich nicht anfassen lassen, werden von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.

Die Schussprobe wird im Zusammenhang mit der Beurteilung des Gangwerks durchgeführt. Der Hund wird an der Leine einer ausgiebigen Gangwerksbeurteilung unterzogen; danach wird er abgeleint und es werden aus einer Entfernung von ca. 20 m in Abständen zwei Schüsse abgegeben (falls erforderlich auch drei oder vier). Der nicht angeleinte Boxer soll sich schussgleichgültig verhalten; er darf auch schussaufmerksam sein, jedoch nicht aggressiv oder ängstlich reagieren.
Die Nervenverfassung ist während der gesamten Prüfung zu beobachten. Sollte der Boxer eine deutliche Nervenschwäche zeigen, ist die Prüfung abzubrechen.

Der zweite Teil der Wesensüberprüfung besteht beim Schutzhund Boxer aus der Uberprüfung des Schutztriebes, des Mutes und der Belastbarkeit. Zunächst findet ein Überfall auf den Hundeführer statt. Der Schutzdiensthelfer wird vom Körmeister in ein Versteck eingewiesen, während der Hundeführer seinen Boxer einer neutralen Person zum Festhalten übergibt. Auch aus dem Verhalten des Hundes während des Festhaltens soll sich der Körmeister ein Bild von der Nervenverfassung machen. - Der Hundeführer geht nun in Richtung auf den in ca. 30 - 40 Schritten Entfernung in Deckung befindlichen Helfer. Auf diesem Wege darf der Hundeführer seinen Hund anrufen und aufmerksam machen. Ist der Hundeführer in Höhe des Helfers, erfolgt der Überfall, wobei ein für den Hund deutlich erkennbares Gerangel zwischen Hundeführer und Helfer stattfinden soll. Auf Anweisung des Körmeisters wird der Boxer freigelassen, um seinen bedrängten Hundeführer zu verteidigen. Er hat sofort in den Schutzarm zu beißen und festzuhalten - auch unter Bedrängen und Einwirkung von zwei Schlägen mit dem Softstock soll er seine Belastbarkeit beweisen.

Während dieses Ablaufs befindet sich der Körmeister nicht in unmittelbarer Nähe des in Deckung stehenden Helfers, sondern an einem Punkt, der ihm die Beobachtung aller Aktionen vom Festhalten bis zum Überfall gestattet. Es folgt ein Fluchtversuch des Helfers. Der Helfer entfernt sich mindestens 50 Schritte von Hundeführer und Hund, wobei er nach etwa der Hälfte der Distanz in den Laufschritt übergeht. Der Helfer macht nun kehrt und zeigt eine deutliche Aggression in Form von Drohgebärden und Vertreibungslauten. Daraufhin wird der Hund dem Helfer entgegengeschickt.

Der Boxer darf sich durch die Drohgebärden und Vertreibungslaute nicht beeindrucken lassen, sondern soll mutig und konsequent in den Schutzarm beißen und auch unter Belastung festhalten. Auf Anweisung des Körmeisters bleibt der Helfer stehen, der Hund soll bei ihm bleiben bis er auf Zeichen des Körmeisters vom Hundeführer abgeholt wird. Nach Beendigung der Kampfhandlungen muss sich der Boxer sofort wieder normal verhalten, d.h. in normaler Reizlage sein und sich anfassen lassen.

 

 

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