KÖRORDNUNG
erstellt 1941 - geändert 1970, 1972, 1976, 1980, 1981, 1982, 1984, 1987, 1991, 1993, 1996, 2003, 2007 und 2008
Der Boxer-Klub E.V., Sitz München, erlässt unter Hinweis auf § 2, 3d-e der Satzung und Ziffer 7.d) der Zuchtordnung zur einheitlichen Regelung des Körwesens folgende Körordnung:
Körung bedeutet eine besondere Empfehlung zur Zucht, deshalb kann eine endgültige Ankörung (Körung A) erst erfolgen, wenn der Boxer die Eignungsprüfung für die Körung (Körung B) bestanden und seine Vererbungskraft in mindestens 8 (Rüden) bzw. 3 (Hündinnen) Würfen unter Beweis gestellt hat.
Dazu müssen Nachzuchtergebnisse aus den Bereichen Formwert, Wesensüberprüfung und Gesundheit vorliegen sowie die Entwicklung der Zuchtwerte berücksichtigt werden. Der AZKW entscheidet dann über die endgültige Ankörung (Körung A).
I. Eignungsprüfung für die Körung (Körung B):
Bei der Eignungsprüfung für die Körung (Körung B) soll festgestellt werden, ob der Boxer phänotypisch die Voraussetzungen für eine Ankörung besitzt. Diese Entscheidung wird von dem eingesetzten Körmeister nach Abschluss der Prüfung getroffen. Bei Nichtbestehen kann der Boxer ein zweites Mal vorgeführt werden.
Gegen die Entscheidung des Körmeisters über den Formwert kann bei Vorliegen berechtigter Gründe beim 1. Vorsitzenden des Klubs innerhalb von 30 Tagen Einspruch eingelegt werden. Endgültig wird dann von einem Gremium aus Zuchtleiter oder KM im AZKW und zwei weiteren Körmeistern entschieden. Gegen die Entscheidung des Körmeisters über das Wesen ist ein Einspruch nicht möglich.
Das Bestehen der Körung B ist Voraussetzung für den Klubsiegertitel, für die Möglichkeit den Boxer in der Körzucht einzusetzen sowie für Rüden für die höchstzulässige Zahl an Deckakten.
1. Zulassungsbedingungen für die Eignungsprüfung für die Körung (Körung B):
a) Mindestens VPG 1 oder IPO 1 bei einem der AZG (VDH) angehörenden Verein,
b) AD-Prüfung beim BK (Körmeister oder BK-LR),
c) HD-Befund nicht schlechter als B2, Herzbefund nicht schlechter als Grad 1, Spondylosebefund nicht schlechter als Grad 2. Diese Befunde müssen nach den gültigen BK-Bestimmungen erstellt sein.
d) Eigentümer oder Halter muss Mitglied des Boxer-Klub sein. Boxer im Besitz von Mitgliedern eines von der FCI anerkannten Vereins können auf Antrag vom AZKW zugelassen werden.
Bescheinigungen darüber sind im Original vorzulegen (bei der Anmeldung genügt Kopie).
2. Termine und Austragungsorte:
Termine im Frühjahr und im Herbst (April und November). Je eine Prüfung im Norden (bisheriger Körbezirk 1-4) und eine im Süden (bisheriger Körbezirk 5-8).
Der Austragungsort soll möglichst zentral und verkehrsgünstig gelegen sein. Gruppen, die die Prüfung durchführen möchten, können sich über ihre Landesgruppe beim AZKW bewerben. Terminsperre nur für die Landesgruppen, in denen die Köreignungsprüfungen stattfinden.
Orte und Termine werden in den Boxer-Blättern veröffentlicht.
3. Mindestteilnehmerzahl für eine Eignungsprüfung sind 4 Boxer. Werden weniger Boxer gemeldet, so findet die Prüfung nicht statt und die gemeldeten Boxer können auf Wunsch an der anderen Prüfung teilnehmen.
Meldeschluss: 14 Tage vor der Veranstaltung bei der örtlichen Leitung.
4. Körmeister: Jede Prüfung wird von einem vom AZKW bestimmten Körmeister abgenommen.
5. Die örtliche Leitung hat der zuständige Landesgruppenzuchtwart.
6. Die Helfer werden vom AZKW eingesetzt.
7. Gebühren: Meldegebühr und Gebühr für die Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung (Körung B) sind vor der Prüfung zu entrichten. Die Höhe ist vom AZKW und vom Vorstand festzulegen.
8. Körbuch: enthält die Ergebnisse der Köreignungsprüfungen (Körung B) des jeweiligen Jahres und eine Liste der in diesem Jahr endgültig angekörten Boxer (Körung A).
9. Die Kosten trägt der Klub unter Anrechnung der eingegangenen Meldegelder. Abgerechnet wird durch den amtierenden Körmeister spätestens 5 Tage nach der Veranstaltung über den AZKW, dem anerkennungsfähige Quittungen einzureichen sind.
Erstattet werden folgende Ausgaben:
- Fahrtkosten, Übernachtung, Tagegeld für die Körmeister
- Vergütung für den Helfer
- Auslagen der örtlichen Leitung für Telefon und Porto.
10. Ausführungsbestimmungen für die Eignungsprüfung für die Körung (Körung B):
Die Eignungsprüfung wird in dieser Reihenfolge durchgeführt:
a) 1. Beurteilung der Nervenverfassung und Musterung:
Das Verhalten des Boxers wird bei freundlicher Annäherung des Körmeisters und weiterer Personen, beim Feststellen der Maße, des Gewichtes, der Augenfarbe und der Gebissformel beurteilt.
Hunde, die bei dieser Überprüfung aggressiv oder ängstlich reagieren, werden von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Es ist ganz besonderer Wert darauf zulegen, dass der Boxer sich gutartig gegenüber Menschen verhält.
2. Schussprobe:
Wird im Zusammenhang mit der Beurteilung des Gangwerks durchgeführt. Der Boxer wird an der Leine einer ausgiebigen Gangwerksbeurteilung unterzogen. Danach wird er abgeleint. Aus einer Entfernung von 15 – 20 m werden mit einer kleinen Pause dazwischen 2 Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgegeben. Falls nötig, können weitere Schüsse abgegeben werden. Es können nur Boxer bestehen, die nicht schussscheu sind.
b) Wesensüberprüfung:
Die Beurteilung erfolgt nach den „Ausführungsbestimmungen für den Schutzdienst bei Körungen“.
c) Formwertbeurteilung:
Alle in den Formularen verlangten Angaben sind sorgfältig zu erarbeiten und einzutragen. Auch der erkennbare Gesundheits- und Pflegezustand ist anzugeben und zu bewerten.
Die Prüfung kann nicht bestanden werden, wenn:
1. der Boxer nicht den Mindest- oder Höchstmaßen laut Standard entspricht:
Rüden: 57 – 63 cm Widerristhöhe
Hündinnen: 53 – 59 cm Widerristhöhe
2. Rüden mehr als 3 cm länger als hoch sind (zu lang) , oder mehr als 1 cm kürzer als hoch sind (zu kurz).
Hündinnen mehr als 4 cm länger als hoch sind (zu lang), oder mehr als 1 cm kürzer als hoch sind (zu kurz).
3. die Augenfarbe heller als Stufe 3 b der Augenmesstafel ist.
4. eine Kieferdeformation und/oder eine eindeutig schräge Zahnleiste vorliegen.
5. bei Rüden nicht beide Hoden einwandfrei im Hodensack liegen.
Weitere Ausführungsbestimmungen für die Eignungsprüfung für die Körung können vom AZKW erlassen werden.
II. Endgültige Ankörung (Körung A):
Für die Zuerkennung der endgültigen Ankörung (Körung A) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Bestandene Köreignungsprüfung (Körung B)
2. Uneingeschränkte Zuchterlaubnis (im Rahmen der Bestimmungen über die Zuchtwerte)
3. Rüden min. 8 Würfe, Hündinnen min. 3 Würfe
4. Rüden min. 10 Nachkommen, Hündinnen min. 4 Nachkommen mit bestandener ZTP
5. Die Zuchtwerte des betreffenden Boxers für Kryptorchismus und HD müssen unter dem Rassedurchschnitt 100 liegen. Bei den Zuchtwerten für HD müssen die Ergebnisse von min. 10 Nachkommen bei Rüden, bzw. 4 Nachkommen bei Hündinnen in der Berechnung enthalten sein. Außerdem muss das Untersuchungsergebnis für Herz und Spondylose von min. 10 Nachkommen bei Rüden bzw. 4 Nachkommen bei Hündinnen vorliegen. Die Ergebnisse müssen unter dem aktuellen Rassedurchschnitt liegen.
Ausführungsbestimmungen:
Zu Beginn eines jeden Quartals, nach der Berechnung der aktuellen Zuchtwerte, weist ein spezielles EDV-Programm die Boxer aus, die formal die Bedingungen für die Körung A erfüllt haben.
Der AZKW entscheidet dann unter Berücksichtigung aller relevanten Daten über die Zuerkennung des Status „Zuchtwertvoller Boxer“ (Körung A).
Norbert Zawatzki, 1. Vorsitzender
Peter Holzhausen, Zuchtleiter
Ausführungsbestimmungen zur Körordnung für die Neueinteilung der Körbezirke
1. Die Körungen finden im Frühjahr und Herbst jeden Jahres statt. Für die jeweils ein Jahr im voraus festgelegten
Terminebesteht Terminsperre für Zuchtrichter auf Bundesebene.
2. Alle Boxer dürfen nur an den Körungen des für den Besitzer zuständigen Körbezirks teilnehmen.
3. Die Frühjahrs- und Herbstkörung eines Körbezirks wird grundsätzlich vom gleichen Körmeister durchgeführt, Helfer werden
jeweils andere eingesetzt.
Roland Bebber, Körmeister im AZKW
Ausführungsbestimmungen für den Schutzdienst bei Körungen
Grundsätzliches:
Die Körung stellt eine besondere Zuchtempfehlung dar. Unter diesem Aspekt und unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtlinien des BK für den Schutzdienst sind Ablauf- und Anforderungsbeschreibung als Bedingungen für das Bestehen einer Körung zu werten. Als Helfer können nur Inhaber von gültigen Helferscheinen eingesetzt werden, denen bei der vorgesehenen Überprüfung eine besondere Qualifikation für den Einsatz bei Körungen bescheinigt wurde. Dies bedeutet, dass der Helfer bereit und in der Lage ist, alle Hunde gleichmäßig und fair zu arbeiten und Schwächen des Hundes zu erkennen und aufzuzeigen.
Grundsätzlich hat sich der Helfer bei der Überprüfung der Wesensveranlagung aggressiv und fordernd zu verhalten, um den Hund sicher in die erwünschte Triebstimmung zu bringen, die ihn in die Lage versetzt, sich wehrhaft zu verhalten und Belastungen standzuhalten.
Gerade auch beim Stellen / Verbellen und nach den Kampfhandlungen hat der Helfer den Hund zu beobachten und ein Spannungsverhältnis herzustellen, das ihn zu dichtem und aufmerksamem Bewachen veranlasst. In den Ablassphasen ist vom Helfer für den Hund eindeutig die Spannung aus dem Arm zu nehmen. Nur wenn der Hund beim Helfer keinen Widerstand mehr spürt, kann er korrekt ablassen. Die Koordination zwischen Helfer und Körmeister erfolgt über den Einsatz von zwei Probehunden.
Der Helfer ist bekleidet mit Schutzhose und –jacke und ausgerüstet mit Schutzarm und Softstock. Der Helfer soll seinen eigenen, ihm angepassten Schutzarm benutzen, die ausrichtende Gruppe stellt einen (je nach Teilnehmerzahl auch mehrere) neuen Überzug (Frabo o.ä.).
Der Hundeführer hat bei allen Aktionen in der Ausgangsposition zu verharren. Das Kommando für Ablassen ist durch den Hundeführer auf Anweisung des Körmeisters zu geben. Vom Boxer wird folgendes Verhalten erwartet: Selbstsicherheit, drangvolles, zielstrebiges und sicheres Anbeißen und Festhalten, keine negativen Reaktionen bei Belastungen und Stockschlägen, aufmerksames Beobachten in den Stell- und Bewachungsphasen. – Boxer, die nur durch körperliche Einwirkungen zum Ablassen gebracht werden, können grundsätzlich die Körung nicht bestehen.
Der Körmeister weist den Helfer in das Versteck ein und bestimmt Beginn und Ende der einzelnen Kampfhandlungen. Der Körmeister hat das Recht, einzelne Übungen oder Übungsteile – auch modifiziert – wiederholen zu lassen (Begründung erforderlich).
Ablauf:
Stellen und Verbellen:
Der Hundeführer begibt sich mit seinem Boxer in die Ausgangsposition für die Streife nach dem Helfer und schickt den abgeleinten Hund aus der Grundstellung heraus mit dem Hörzeichen »Voran« oder »Revier« zum Versteck, in das der Helfer vom Körmeister eingewiesen wurde. Es ist gestattet, den Hund zwei oder mehr Seitenschläge ausführen zu lassen. Der Helfer steht ruhig mit leicht angewinkeltem Schutzarm und verdecktem Stock im Versteck. Er hat durch Haltung und Ausstrahlung die erwünschte Triebsituation des Hundes zu unterstützen. Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und sollte im Idealfall anhaltend verbellen. Nach einer Verweildauer von ca. 20 Sekunden geht der Hundeführer auf Anweisung des Körmeisters bis auf 5 Schritte direkt an das Versteck heran. Auf Anweisung des Körmeisters ruft der Hundeführer seinen Hund in die Grundstellung ab. Alternativ ist es dem Hundeführer gestattet, seinen Hund frei folgend aus dem Versteck abzuholen.
Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers:
Auf Anweisung des Körmeisters fordert der Hundeführer den Helfer auf, aus dem Versteck herauszutreten. Der Helfer begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des Körmeisters begibt sich der Hundeführer mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Die Distanz zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der Hundeführer lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt sich zum Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem Helfer und dem Körmeister. Auf Anweisung des Körmeisters unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbstständig durch energisches und kräftiges Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des Helfers angreifen. Auf Anweisung des Körmeisters steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen für „Ablassen“ in angemessener Zeit selbstständig geben. Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die Körmeisteranweisung für bis zu zwei weiteren Hörzeichen für „Ablassen“. Lässt der Hund auch dann noch nicht ab, bekommt der Hundeführer vom Körmeister die Anweisung, an den Hund heranzutreten und ihn ohne körperliche Einwirkung zum Ablassen zu bringen. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen.
Abwehr eines Angriffs aus der Bewachungsphase: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des Körmeisters einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der Hund durch energisches und festes Zufassen verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des Helfers angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt. Es sind nur Schläge auf Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des Körmeisters steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen für „Ablassen“ in angemessener Zeit selbstständig geben. Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die Körmeisteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen für „Ablassen“. Lässt der Hund auch dann noch nicht ab, bekommt der Hundeführer vom Körmeister die Anweisung, an den Hund heranzutreten und ihn ohne körperliche Einwirkung zum Ablassen zu bringen. Danach kann der Hund angeleint werden.
Einholen und Abwehr: Der Hundeführer wird mit seinem Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie eingewiesen. Der Hund kann am Halsband gehalten werden. Der Helfer entfernt sich mindestens 50 Schritte von Hundeführer und Hund, wobei er nach etwa der Hälfte der Distanz in den Laufschritt übergeht. Der Hundeführer fordert ihn jetzt auf, stehen zu bleiben. Der Helfer macht nun kehrt und zeigt eine deutliche Aggression gegen den Hund in Form von Drohgebärden und Vertreibungslauten. Daraufhin wird der Hund auf Anweisung des Körmeisters dem Helfer entgegen geschickt. Der Helfer fixiert den Schutzarm rechtzeitig vor dem Körper und stoppt auch im Moment des Anbisses die Bewegungsrichtung auf den Hund nicht. Das Annehmen des Hundes aus der Bewegung erfolgt durch Abfangen, wobei die Position des Schutzarmes bis zum Anbiss nicht verändert werden darf. Nach dem Anbiss ist der Hund umzusetzen und etwa 10 Schritte durch direktes Bedrängen zu belasten. Wenn der Hund die Belastung nicht aushält und sich treiben lässt, ist abzubrechen.
Sollte der Hund eindeutig wegen mangelnder Technik den Schutzarm beim ersten Angriff nicht fassen, erhält er eine zweite Gelegenheit zum Anbiss. Auch hier sollte der Helfer sich konsequent in Richtung auf den Hund zu bewegen. Wenn der Hund dann noch nicht anbeißt, ist abzubrechen. Auf Anweisung des Körmeisters stellt der Helfer die Aktion mit Blickrichtung auf den Hundeführer ein. Für das Ablassen gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers. Sollte der Hund nur durch Herantreten des Hundeführers zum Ablassen veranlasst worden sein, tritt der Hundeführer auf Anweisung des Körmeisters einige Schritte zurück, um dem Helfer den folgenden Überfall zu ermöglichen.
Überfall auf den Hund: Der Überfall des Helfers erfolgt direkt auf den Hund, ohne ihn zu überrollen. Erst nach dem Anbiss ist der Hund umzusetzen und durch direktes Bedrängen von etwa zehn Schritten zu belasten.
Auf Anweisung des Körmeisters stellt der Helfer die Aktion ein. Für das Ablassen gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase.
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