ORDNUNG ZUR AUSDAUERPRÜFUNG
(AD)
Zweck: Die
Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine
körperliche Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche
Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei den Körperverhältnissen des Hundes kann
die geforderte Anstrengung nur in Laufleistung bestehen, von der wir wissen,
dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe (Herz und Lunge) sowie an
die Bewegungsorgane selbst, stellt, bei der aber auch andere Eigenschaften wie
Temperament und Härte zur Auswirkung kommen. Die mühelose Bewältigung dieser
Leistung müssen wir als Beweis für die körperliche Gesundheit und das
Vorhandensein der von uns gewünschten Eigenschaften ansehen.
Anmeldung: Die AD wird von den Gruppen veranstaltet und ist
terminschutzpflichtig. Die AD darf ganzjährig stattfinden. Vom 01. Mai bis 30. September
müssen die Laufleistungen um 10 Uhr beendet sein. In den übrigen Monaten soll
der Beginn der AD-Prüfung entsprechend den Witterungsverhältnissen in Absprache
zwischen der durchführenden Gruppe und dem amtierenden Körmeister/Leistungsrichter
festgelegt werden. Grundsätzlich soll die Außentemperatur während der Laufleistungen
nicht über 22° C liegen.
Bei der Anmeldung ist der
vollständige, zuchtbuchmäßige Name des Hundes mit Zuchtbuch-Nummer, sowie der
Wurftag des Hundes und der Name des Hundeführers und Besitzers anzugeben.
Für die Erfassung der AD-Daten
der Teilnehmer fallen erhebliche Kosten in der GS an. Deshalb sind für jeden
AD-Teilnehmer 2,-- € zu entrichten. Die Veranstaltungsleitungen ziehen die
Gebühren ein und rechnen am Schluss der Prüfung mit dem amtierenden Körmeister/Leistungsrichter
ab.
Die Teilnahme an einer
Ausdauerprüfung ist freiwillig. Falls im Verlaufe einer Ausdauerprüfung ein HF
oder dessen Hund einen körperlichen Schaden erleiden sollte, kann hierfür weder
der Boxer-Klub, die Gruppe noch der Richter verantwortlich bzw. haftbar gemacht
werden.
Zulassung der Hunde: Das
Mindestalter beträgt 14 Monate, das Höchstalter 7 Jahre. Pro Tag und Richter
dürfen bis zu 20 Hunde teilnehmen, vier müssen mindestens antreten.
Die Hunde müssen gesund und gut
durchtrainiert sein. Kranke, nicht genügend kräftige Hunde, trächtige und säugende
Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden.
Bei Beginn der Prüfung haben
sich die Teilnehmer nach Aufruf mit bei Fuß sitzendem Hund unter Nennung Ihres
und des Namens des Hundes dem amtierenden Richter zu melden. Die Ahnentafel
bzw. Registrierkarte ist vorzuzeigen.
Der Richter hat sich davon zu
überzeugen, dass die teilnehmenden Hunde in guter Verfassung sind. Hunde, die
einen müden oder lustlosen Eindruck machen, sind von der Teilnahme
ausgeschlossen. Der HF muss sich während der Prüfung sportlich verhalten und
den Anweisungen des Richters und der Prüfungsleitung folgen. Verstöße gegen die
Bestimmungen oder Anweisungen können die weitere Teilnahme ausschließen. Die
Entscheidung trifft in jedem Fall der Richter, sie ist nicht anfechtbar.
Bewertung: Punkte
und Wertnoten werden nicht vergeben, sondern nur „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“.
Bei „Bestanden“ wird das Ausbildungskennzeichen „AD“ zuerkannt.
Gelände: Die Prüfung soll auf Straßen und Wegen von
möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden. Es kommen in Betracht:
asphaltierte, gepflasterte und unbefestigte Straßen und Wege.
Durchführung
Zurücklegen einer Strecke von
20 km Länge ausschließlich am Fahrrad in einem Tempo von 12 bis 15 km pro
Stunde. Der Hund kann mittels einer so genannten „Springer“-Vorrichtung geführt
werden. Es ist jedoch nicht gestattet, als Jogger oder Inlineskater einen Hund
zu führen.
Der Hund muss ein einfaches
einreihiges Kettenhalsband tragen, welches nicht auf Zug eingestellt ist.
Andere oder zusätzliche Halsbänder, wie z.B. Lederhalsbänder oder
Zeckenhalsbänder sind während der Prüfung nicht erlaubt. Dasselbe gilt auch für
Brustgeschirre.
Laufübung: Der
Hund hat laut Straßenverkehrsordnung angeleint an der rechten Seite des HF in
normalem Trab neben dem Fahrrad zu laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu
vermeiden. Die Leine muss entsprechend lang gehalten werden, damit sich der
Hund dem jeweiligen Tempo anpassen kann. Leichtes Ziehen (Vorprellen) ist nicht
fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Nachdem 8 km zurückgelegt sind,
ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat der Richter
auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu achten. Stark übermüdete Hunde sind von
der weiteren Prüfung auszuschließen. Nach weiteren 7 km ist eine 20-minütige
Pause einzulegen. Die Hunde werden wieder vom Richter auf
Ermüdungserscheinungen beobachtet. Ferner muss darauf geachtet werden, dass die
Hunde keine wund gelaufenen Pfoten haben. Während der Pausen muss den Hunden Gelegenheit
gegeben werden, sich frei und zwanglos zu bewegen. Nach der letzten Etappe von
5 km wird eine weitere Pause von 15 Minuten eingelegt.
Der Richter hat nun
festzustellen, ob die Hunde Ermüdungserscheinungen zeigen bzw. die Pfoten wund gelaufen
haben. Entsprechende Feststellungen sind zu notieren.
Ein Begleitfahrzeug muss
grundsätzlich zur Verfügung stehen, um Hunde im Notfall aufnehmen zu können.
Wenn es bei einer Strecke nicht ständig mitfahren kann, muss es zumindest in
nicht allzu großen Abständen Kontakt halten. Wenn der Richter nicht mit dem
Fahrrad, sondern im Begleitfahrzeug mitfährt, muss unbedingt ein permanentes
Begleiten gewährleistet sein.
Die Körmeister und
Leistungsrichter sind angewiesen, Strecken abzulehnen, bei denen diese
Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Als nicht bestanden gilt die Prüfung
u. a., wenn ein Hund jegliches Temperament und Härte vermissen lässt,
außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigt und das Tempo von 12
Stundenkilometern nicht durchhält, sondern erheblich mehr Zeit braucht.
Unterordnung: Nach
Beendigung der Laufleistung haben auf Anweisung des Richters die HF mit ihren
Hunden bei Fuß Aufstellung zu nehmen. Unter Anleitung des Richters muss eine
Gruppenarbeit von etwa 10 Minuten Länge von allen Teilnehmern absolviert
werden. Es müssen alle Gangarten und Wendungen an der Leine gezeigt werden.
(Keine Sprünge und Schüsse)
Zur Beachtung: Die
bestandene AD ist vom Richter auf der Ahnentafel zu bestätigen. Die nicht
bestandene AD ist auf der Rückseite der Ahnentafel einzutragen.
Stand: Oktober 2007