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Dorsten, den 31.08.2000
An die Landesgruppenvorsitzenden und Landesgruppenausbildewarte des BOXER-KLUB E.V. zur Information der Gruppen
Liebe Boxerfreunde,wie Ihnen bekannt ist, verlangt das
Tierschutzgesetz in seiner Neufassung vom 29.05.1998 und seiner
zum Teil schon erschienenen Verordnungen, die AZG
(Arbeitsgemeinschaft der Zucht- und Gebrauchshundevereine), der
VDH und die Ausbildungsordnung des BK umfassende Kenntnisse über
die Haltung und Ausbildung des Boxers von unseren Ausbildewarten
und Hundehaltern. Dies war bereits auch schon Thema der
Landesgruppenausbildwarte-Tagung am 10.01.1999 in Alsfeld,
Hessen.
Der Ausbildungsausschuss des BK hat zusammen
mit seinen Landesgruppen-Ausbildewarten, den Lehrrichtern und
Lehrhelfern anlässlich der LAW-/ Lehrteam-Tagung am
26./27.08.2000 in Kassel den Sachkundenachweis in Form eines
Ausweises eingeführt. Basis für den Erwerb dieses Ausweises ist
die Überprüfung des Fachwissens aller der vom BK und VDH / AZG
geforderten Schulungsmassnahmen wie
- die erfolgreiche Teilnahme an den
Lehrgängen für Fährte, Unterordnung und Schutzdienst
nach BK-Konzept
- der Nachweis der Zertifikate über die
Multiplikatoren-Schulungen in Rhetorik und
Menschenführung, Recht- und Haftungsfragen,
Versicherungsfragen und Erste Hilfe am Hund.
Das Abfragen des Fachwissens erfolgt ähnlich
wie bei einer Führerscheinprüfung durch Ankreuzen richtiger
Antworten verschiedener Fragen (ca.20). Hierbei sind in einem
Punktesystem mindestens 70% zu erreichen. Diese Überprüfungen werden ab sofort von den
Lehrrichtern Störring, Fricke, Gerwin, Köhler und Karle bei den
Schulungen des BK angeboten.
Der Ausweis verlängert sich automatisch durch Besuch von
Fortbildungslehrgängen des BK innerhalb von 3 Jahren. Am 26.08.2000 wurden in Kassel bereits 35
BK-Mitglieder überprüft, u.a. der 1.Vorsitzende des BK Günter
Karg, der LRO Dieter Strnad sowie 8 Leistungsrichter, 1
Ehrenleistungsrichter, 11 Landesgruppen-Ausbildewarte, 11
Lehrhelfer, 1 Landesgruppenvorsitzender und 1 Hundeführer.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus in Zukunft für die
Ausbildewarte?
- Landesgruppenausbildewarte benötigen zur
Bestätigung ab sofort den Sachkundenachweis, d.h. LAW`s
die nicht in Kassel waren, haben diesen Ausweis schnellst
möglich zu erwerben.
- Die Bestätigung der Gruppenausbildewarte
erfolgt nach den Gruppenwahlen im Jahr 2001 nach Vorlage
des Sachkundenachweises (Kopie genügt) und dem Nachweis
über die verlangte Hundeausbildung in den Stufen BH,
SchH oder IPO und nach Möglichkeit im FH-Bereich über
den LAW beim Ausbildungsobmann bzw. seines dafür
ernannten Vertreters (siehe hierzu auch
Ausbildungsordnung des BK und BB 03/00 Seite 222).
- Ausbildewarte, die z.b.V. bestätigt
wurden, werden gebeten sich bis Ende März 2001 einer
Überprüfung zu stellen, da sonst die bereits erfolgte
Bestätigung erlischt.
- Um jedoch vielen Hundeführern und
Hundehaltern die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend
schulen und überprüfen zu lassen, werden wir zu den
Gruppenwahlen 2001 auch die gewählten Ausbildewarte befristet
kommissarisch bestätigen, die den Sachkundenachweis
noch nicht erworben haben, aber die dafür erforderlichen
Vorbedingungen erfüllen.
- Desweiteren werden wir auch diejenigen befristet
kommissarisch bestätigen, die noch nicht alle
Zertifikate entsprechend der Ausbildungsordnung erworben
haben. Vorbedingung ist jedoch eine Verbesserung des
Wissenstandes gegenüber den Gruppenwahlen 1998.
Die Frist endet endgültig am
31.12.2001!
Wer bis dahin den Sachkundenachweis noch nicht
erworben hat, kann weder als Landesgruppen- noch als
Gruppenausbildewart bestätigt werden. Es bleiben noch ca. 14 Monate Zeit. Nutzen wir
im Interesse unseres Boxers und des Hundesports alle
Möglichkeiten.
Mit besten Grüssen
Wolfgang Karle, ABO |