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Dorsten, den 31.08.2000

An die Landesgruppenvorsitzenden und Landesgruppenausbildewarte des BOXER-KLUB E.V. zur Information der Gruppen

Liebe Boxerfreunde,wie Ihnen bekannt ist, verlangt das Tierschutzgesetz in seiner Neufassung vom 29.05.1998 und seiner zum Teil schon erschienenen Verordnungen, die AZG (Arbeitsgemeinschaft der Zucht- und Gebrauchshundevereine), der VDH und die Ausbildungsordnung des BK umfassende Kenntnisse über die Haltung und Ausbildung des Boxers von unseren Ausbildewarten und Hundehaltern. Dies war bereits auch schon Thema der Landesgruppenausbildwarte-Tagung am 10.01.1999 in Alsfeld, Hessen.

Der Ausbildungsausschuss des BK hat zusammen mit seinen Landesgruppen-Ausbildewarten, den Lehrrichtern und Lehrhelfern anlässlich der LAW-/ Lehrteam-Tagung am 26./27.08.2000 in Kassel den Sachkundenachweis in Form eines Ausweises eingeführt. Basis für den Erwerb dieses Ausweises ist die Überprüfung des Fachwissens aller der vom BK und VDH / AZG geforderten Schulungsmassnahmen wie

  • die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen für Fährte, Unterordnung und Schutzdienst nach BK-Konzept
  • der Nachweis der Zertifikate über die Multiplikatoren-Schulungen in Rhetorik und Menschenführung, Recht- und Haftungsfragen, Versicherungsfragen und Erste Hilfe am Hund.

Das Abfragen des Fachwissens erfolgt ähnlich wie bei einer Führerscheinprüfung durch Ankreuzen richtiger Antworten verschiedener Fragen (ca.20). Hierbei sind in einem Punktesystem mindestens 70% zu erreichen. Diese Überprüfungen werden ab sofort von den Lehrrichtern Störring, Fricke, Gerwin, Köhler und Karle bei den Schulungen des BK angeboten.

Der Ausweis verlängert sich automatisch durch Besuch von Fortbildungslehrgängen des BK innerhalb von 3 Jahren. Am 26.08.2000 wurden in Kassel bereits 35 BK-Mitglieder überprüft, u.a. der 1.Vorsitzende des BK Günter Karg, der LRO Dieter Strnad sowie 8 Leistungsrichter, 1 Ehrenleistungsrichter, 11 Landesgruppen-Ausbildewarte, 11 Lehrhelfer, 1 Landesgruppenvorsitzender und 1 Hundeführer.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus in Zukunft für die Ausbildewarte?

  • Landesgruppenausbildewarte benötigen zur Bestätigung ab sofort den Sachkundenachweis, d.h. LAW`s die nicht in Kassel waren, haben diesen Ausweis schnellst möglich zu erwerben.
  • Die Bestätigung der Gruppenausbildewarte erfolgt nach den Gruppenwahlen im Jahr 2001 nach Vorlage des Sachkundenachweises (Kopie genügt) und dem Nachweis über die verlangte Hundeausbildung in den Stufen BH, SchH oder IPO und nach Möglichkeit im FH-Bereich über den LAW beim Ausbildungsobmann bzw. seines dafür ernannten Vertreters (siehe hierzu auch Ausbildungsordnung des BK und BB 03/00 Seite 222).
  • Ausbildewarte, die z.b.V. bestätigt wurden, werden gebeten sich bis Ende März 2001 einer Überprüfung zu stellen, da sonst die bereits erfolgte Bestätigung erlischt.
  • Um jedoch vielen Hundeführern und Hundehaltern die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend schulen und überprüfen zu lassen, werden wir zu den Gruppenwahlen 2001 auch die gewählten Ausbildewarte befristet kommissarisch bestätigen, die den Sachkundenachweis noch nicht erworben haben, aber die dafür erforderlichen Vorbedingungen erfüllen.
  • Desweiteren werden wir auch diejenigen befristet kommissarisch bestätigen, die noch nicht alle Zertifikate entsprechend der Ausbildungsordnung erworben haben. Vorbedingung ist jedoch eine Verbesserung des Wissenstandes gegenüber den Gruppenwahlen 1998.

Die Frist endet endgültig am 31.12.2001!

Wer bis dahin den Sachkundenachweis noch nicht erworben hat, kann weder als Landesgruppen- noch als Gruppenausbildewart bestätigt werden. Es bleiben noch ca. 14 Monate Zeit. Nutzen wir im Interesse unseres Boxers und des Hundesports alle Möglichkeiten.

Mit besten Grüssen

Wolfgang Karle, ABO