Neue
Prüfungsvariante
Auf Antrag der Landesgruppe
Rhein-Wupper zur Delegiertentagung wurde bei der AZG der Antrag gestellt,
als zusätzliche Prüfungsvariante analog zur VPG A eine Prüfung ohne
Schutzdienst aufzunehmen.
D.h. diese Prüfungsstufe sollte nur die
Abteilungen A und B enthalten. Dieser Antrag wurde auf der
AZG-Sitzung am 19.3.2004 in dieser Form mehrheitlich abgelehnt, da die
Vielzahl der anerkannten Prüfungsvarianten schon groß genug sei. Unabhängig davon wurde
jedoch festgelegt, dass es jedem Verband freigestellt ist, solche Formen
von Prüfungen anzubieten, wobei es für solche Abwandlungen natürlich
kein Ausbildungskennzeichen und keine Punkte für das
Hundeführersportabzeichen gibt. Diesem Freiraum hat der
Leistungsrichterausschuss zugestimmt, so dass auf BK–Gruppenprüfungen
ab sofort folgende zusätzliche Prüfungsvarianten angeboten werden:
- Prüfung nur in
Abteilung B nach VPG 1 – 3 (wobei die Stufen nacheinander abzulegen
sind und das Zulassungsalter der VPG 1 – 3 anzuwenden ist.)
- Prüfung in Abteilung A
u. B nach VPG 1 – 3 (also ohne Schutzdienst; auch hier sind die
niedrigeren Stufen zuerst abzulegen und das Zulassungsalter der VPG 1
– 3 zu berücksichtigen.
Als Grundvoraussetzung für
diesen Einstieg ist wie in allen anderen Prüfungsstufen eine bestandene BH/VT nachzuweisen. Diese Prüfungen können in
die Leistungskarte eingetragen werden.In der Summe der pro Tag
zulässigen Abteilungen werden diese mit einbezogen. Bei der vorgeschriebenen Mindestanzahl von 4 Teilnehmern pro Prüfungstag werden diese Prüfungen nicht berücksichtigt.
Dieter Strnad, LRO |