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BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT
VERHALTENSTEST und SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH/VT)
Die nachstehenden
Regelungen treten ab 1. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die bisher bei
den VDH-Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe
unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung
ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle
Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen
Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei
der BHA/VT die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt,
diese Prüfungsart daher auch nur berechtigt, den so geprüften Hund späterhin
in der Sparte Agility vorzuführen, zur Vorführung in den Sparten FH,
VPG und IPO ist der Nachweis der BH/VT erforderlich.
Abnahmeberechtigt für
die BH/VT und die BHA/VT sind ausschließlich VDH-Leistungsrichter, die
auf einer Richterliste eines AZG- Mitgliedsvereines stehen. Die BHA/VT
darf auch von VDH-Agility-Leistungsrichtern abgenommen werden. Das Prüfungsergebnis
ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
BH-Prüfungen werden nur
anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss VPG/Agility)
angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.
Die Veranstaltungen haben
Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den
Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen,
wenn der ausrichtende VDH-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die
Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle
Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung
analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer termingeschützten
Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits
erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der
Sachkunde vorlegen. Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung
starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen,
haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen
Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit
ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. Zugelassen sind Hunde
aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn
Monate.
Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen
mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die
Begleithundprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens
4 Teilnehmer (z. B. VPG, BH, RT) an den Start zu gehen. Die zulässige
Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter (LR)
variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der
zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf.
(Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung
zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2
Abteilungen.)
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung zur
BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu
unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer
und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind,
haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der
Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die
bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf
auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste
Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel,
kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im
Leistungsnachweis den Vermerk -
"Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden" –
eintragen. Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte
erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche
Gelände mitgenommen.
Am Schluss der Prüfung
werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil
"Bestanden" oder "Nicht bestanden" vom Richter
bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu
erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als
ausreichend erachtet wurden.
Das zu vergebende
Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör-
oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung
der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes
Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den
Leistungsnachweis einzutragen.
Disziplinarrecht
Der Veranstaltungsleiter
ist für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit im gesamten
Veranstaltungsgelände verantwortlich.
Der Leistungsrichter ist
berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die
Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden.
Grobe Verstöße des HF
gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die PO, gegen die Regeln des
Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum Ausschluss von
der Veranstaltung führen. Der LR hat in diesen Fällen an die zuständigen
Verbands-/Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den
Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluss über
eine Disziplinarstrafe führen kann.
Ein Ausschluss einer
Person aus dem Verein/Verband kann in den jeweiligen Fachorganen
publiziert werden.
Das Urteil des LR ist
unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom
Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich
ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf
Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR beziehen,
ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form
beim zuständigen Verband/Verein einzureichen.
Sie kann nur über die
Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss von dem Beschwerdeführer,
dem 1. Vorsitzenden des Vereins und einem weiteren Zeugen unterschrieben
sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung
vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich
kein Anspruch auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab.
Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.
A) Begleithundprüfung
auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt
und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite
gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das
Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal
erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine
Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der
vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung
verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie
angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder
Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher
Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses
vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des
HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf
der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR gibt die Anweisung
zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der
Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem
HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist
nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine
neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein
deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen
muss der Hund bei Fuß geführt werden.
Halsbandpflicht/Mitführen
der Führleine
Aus
versicherungstechnischen Gründen hat der HF während des gesamten Prüfungsablaufes
eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder
auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen
muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr
gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder
solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind
bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.
1. Leinenführigkeit (15
Punkte)
Hörzeichen "Fuß"
Von der Grundstellung aus
hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder
Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen "Fuß"
freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat
der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu
halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den
Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10
Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-,
Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem
Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er
darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF
als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim
Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen "Fuß"
gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne
Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung
nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden
Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der
linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung
des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier
Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die
Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben, Vordrängen,
seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei
den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die
Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in
der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und
einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist
mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem
LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des
Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden
Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung (180 °)
Die Durchführung der
Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als
Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF
herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund
bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.
2. Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen "Fuß"
Auf Anordnung des LR wird
der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine
um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund
abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort
wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach
Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt
dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.
Schussabgabe (dieser Übungsteil
entfällt bei der BHA/VS)
Die Schussabgabe erfolgt
während der Freifolge auf der ersten Geraden und bei der Übung
"Ablegen und Ablenkung". Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm
in einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuss hat in
einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. Zeigt sich der Hund
nicht neutral, steht aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies bedingt
fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das normale erwünschte
Verhalten zurückbringen, so scheidet der Hund aus der Prüfung aus.
Volle Punktzahl kann nur der Hund erhalten, der sich gegenüber allen
Geräuschen neutral verhält. In Zweifelsfällen ist der LR
verpflichtet, die Neutralität gegenüber dem Schuss in der Art
festzustellen, dass er den HF auffordert, den Hund anzuleinen. In einer
Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch den LR erneut Schüsse
abgegeben, wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen hat.
3. Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen
"Sitz"
Von der Grundstellung aus
geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach
mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
"Sitz" schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart
unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF
stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des
Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter
Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder
stehen bleibt, werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen
(10 Punkte)
Hörzeichen
"Platz", "Hier", "Fuß"
Von der Grundstellung aus
geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen "Fuß"
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
"Platz" schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den
Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader
Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still
stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und
in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich
dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich
der Hund neben seinen HF zu setzen.
Bleibt der Hund stehen
oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden bis zu 5
Punkte abgezogen.
5. Ablegen des Hundes
unter Ablenkung (10 Punkte) Hörzeichen "Platz",
"Sitz"
Zu Beginn der
Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom
LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine
oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich
30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser
Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu
bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines
Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen
"Sitz" in die Grundstellung. Sitzt steht oder liegt der Hund
unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung. Ein Hund, der sich erhebt, sich
setzt oder über eine Strecke kriecht, die länger als sein eigener Körper
ist, hat die Übung nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des
HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen sind nach Möglichkeit
getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen
1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der
weiteren Prüfung aus.
B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen
finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld
innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL
fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen,
Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf
nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses
Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen
Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche
Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die
einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser
Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit
bewegenden Hund maßgeblich.
Die nachfolgend
beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR
individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR
ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu
wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit
Personengruppe
Auf Anweisung des
Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in
angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der
linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe
des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und
Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der
HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der
Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.
HF und Hund gehen weiter
durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in
der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund
hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat
sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.
2. Begegnung mit
Radfahrern
Der angeleinte Hund geht
mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem
Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand
wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden
nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen,
dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat
sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF geht mit seinem
angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.
Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die
Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft
gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu
liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und
allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit
Joggern oder Inline Scatern
Der HF geht mit seinem
angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen
ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt,
kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen
vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht
korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden
Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen
Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können
auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder
entgegen kommen.
5. Begegnung mit anderen
Hunden
Beim Überholen und
Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu
verhalten. Der HF kann das Hörzeichen "Fuß" wiederholen oder
den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des
kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten
gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR
begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten
Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und
befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der
HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen,
sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit
des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in
einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund
vorbei.
Der alleingelassene Hund
hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den
vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne
Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen)
passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung
Es bleibt dem amtierenden
Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem
Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge
nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort
aufsucht und dort ebenso verfährt. |