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1.
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Die
Vergabe der Anwartschaften auf den Jugend-Champion (BK) erfolgt auf
Allgemeinen und Internationalen Zuchtschauen, denen vom Klub oder
seinen Untergliederungen eine Sonderschau für Boxer angeschlossen
ist und auf Spezialzuchtschauen des BK, wenn die Schau vom VDH
termingeschützt ist. |
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2. |
Es
kommt je eine Anwartschaft für Rüden und Hündinnen ohne
Rücksicht auf den Farbschlag zur Vergabe. |
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3. |
Die
Anwartschaft darf nur an überragende Boxer mit dem Formwert „Sehr
gut1“ in der Jugend- oder Junghundklasse vergeben werden.
Die
Vergabe der Anwartschaft liegt im Ermessen des Richters. |
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4.
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Für
die errungene Anwartschaft erhält der Besitzer des Boxers eine
Urkunde. |
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5. |
Die
Anwartschaft auf den Jugend-Champion (BK) ist kein Titel und darf
nicht dem Namen des Hundes vor- oder nachgesetzt werden. |
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6. |
Der
Titel Jugend-Champion (BK) wird vom BOXER-KLUB E.V., Sitz München,
gegen Vorlage der Urkunden an Boxer verliehen, wenn diese wenigstens
3 Anwartschaften unter mindestens 2 verschiedenen
Spezial-Zuchtrichtern für Boxer errungen haben. Hierüber wird ein
Ehrenpreis mit entsprechender Urkunde verliehen. Die
Verleihungsgebühr beträgt 50,- € und ist im voraus zu entrichten |
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7. |
Der
Titel Jugend-Champion (BK) berechtigt, wie alle Jugendsiegertitel,
nicht zum Start in der Siegerklasse. |
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Zur
Durchführung wird bestimmt: |
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1. |
Die
Geschäftsstelle übersendet der Zuchtschauleitung 2 Blanko-Urkunden
zu treuen Händen. Sie sind am Tage der Zuchtschau auszufüllen und
vom Richter und Zuchtschauleiter zu unterschreiben. |
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2. |
Die
Urkunden sind von den Besitzern der mit Anwartschaften
ausgezeichneten Boxer zu sammeln und nach Erreichen von 3
Anwartschaften der Geschäftsstelle des BK mit dem Antrag auf
Verleihung des Jugend-Champion-Titels (BK) einzureichen. |
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3. |
Nach
Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Voraussetzungen erfolgt
die Verleihung des Jugend-Champion-Titels (BK) durch den 1.
Vorsitzenden.
Die
Verleihung wird in den „Boxer-Blättern“ publiziert. |
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