Ausbildungswesen

ULTRASONOSKOPE bei der Ausbildung im Schutzdienst

In letzter Vergangenheit häuften sich Anfragen bei der Schutzdienstausbildung so genannte "ULTRASONOSKOPE" zu verwenden.

Insbesondere sollten diese Geräte bei der Trennphase in Verbindung mit dem "AUS" und zur Vermeidung von Fehlern bei der Aktion "STELLEN UND VERBELLEN" eingesetzt werden.

Zur Erklärung der "ULTRASONOSKOPE":

Laut Hersteller der "ULTRASONOSKOPE" sind dies Ultraschallgeräte und zur Abwehr freilaufender aggressiver Hunde vorgesehen. Sie arbeiten im Ultraschallbereich mit einem Frequenzbereich bis zu 25000 Hertz und einem Schalldruck von 135 dB. Die effektive Einsatzweite liegt bei ca. 6 - 7 Meter. Man kann mit diesem Gerät zwischen einem aggressiven Hund und einem Menschen eine Sicherheitszone aufbauen. Je näher und aggressiver das Tier ist umso stärker zeigt sich eine Wirkung durch Stehen bleiben, Meideverhalten oder Flucht. Die Wirksamkeit ist im Wesentlichen von einem erhöhten Adrenalinspiegel abhängig, da die sensibilisierten Nervenbahnen dann besonders empfindlich sind.

Die Einwirkung durch Ultraschallgeräte kann bei der Ausbildung im Schutzdienst auch nach hinten losgehen. Der Hund meidet den Helfer, da das Gerät als Schutz des Menschen vor freilaufenden aggressiven Hunden gedacht ist. Wichtig ist weiterhin auch die Aussage in der Gerätebeschreibung, dass das Gerät nicht auf Menschen gerichtet werden darf und ebenso nicht auf eigene Haustiere, die an den Anwender gewöhnt sind, um einen Loyalitätsverlust zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der hohe Schalldruck von 135 dB. – Zum Vergleich, ein startender Jumbojet entwickelt einen Schallpegel von ca.100 dB.

Nach Auskunft verschiedener Tierärzte sehen diese bei einer Schallbelastung von 135 dB durchaus eine äusserst schmerzhafte Einwirkung auf den Hund und bei längerer Verwendung das Auftreten von Gehörschädigungen. Hundeohren sind nun mal wesentlich empfindlicher als das menschliche Ohr.

Da das Gerät nicht auf Menschen gerichtet werden darf, kann das bei der Verwendung im Schutzdienst nicht vermieden werden. Schutzdiensthelfer und Ausbildungswart würden sich fast immer im Schallstrahlungsbereich des Ultraschallgerätes befinden. Unter der Voraussetzung, dass Aktionen von Stellen und Verbellen bzw. Verteidigungshandlungen mit Trennphasen in Abt. C öfter wiederholt werden müssen, kann auch eine Gefährdung von Schutzdiensthelfer und Ausbildungswart bzw. Gehörschädigungen von Personen, die sich im Strahlungsbereich der "ULTRASONOSKOPE" aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

Nach Ansicht des Ausbildungsausschusses ist der Wunsch "ULTRASONOSKOPE" bei der Schutzdienstausbildung anzuwenden eine verdeckte Absicht, den Hund über Starkzwang zu regulieren, nachdem eine sachgerechte Ausbildung nicht korrekt erfolgt ist.

Der Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt, hat sich und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist.

Das Ziel aller Ausbildungen ist das Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die harmonische Übereinstimmung zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im Hundesport eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man nur gelangen, wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt. Der Mensch ist dem Hund tatsächlich in der Intelligenz überlegen. Sie zum harmonischen Zusammenleben mit dem Hund zu nutzen, ist daher eine selbstverständliche Aufgabe. Es besteht die ethische Verpflichtung den Hund zu erziehen und ausreichend auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die ge- sicherten Erkenntnisse der Verhaltens- wissenschaften, insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund positive Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingshilfsmittel sind abzulehnen (siehe Tierschutzgesetz).

Der Ausbildungsausschuss ist daher einstimmig der Meinung, dass Geräte dieser Art aus tierschutzrelevanter Sicht entsprechend den Anforderungen der Ausbildungs- ordnung des BK. Pkt. 1 – Die Ausbildung und ihr Ziel - 3. Absatz, zur Ausbildung von Hunden im Bereich des BOXER-KLUB E.V. und wegen einer nicht auszuschliessender Gefährdung von Personen nicht zugelassen werden.

Ein Verstoss gegen diese Anordnung kann ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.

Günter Karg, 1. Vorsitzender                                Wolfgang Karle, Ausbildungsobmann