Richtlinien über die Ausübung der Helfertätigkeit in Abteilung C der "Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG)"

Helferbestimmungen

Voraussetzungen für den Einsatz als Helfer in Abteilung "C"

  1. Die Richtlinien und Bestimmungen bezüglich der Helfertätigkeit der Prüfungsordnung sind zu beachten.

  2. Der HL in Abteilung "C" ist am Tag der Prüfung der Assistent des LR.

  3. Im Hinblick auf seine persönliche Sicherheit sowie auch aus versicherungsrechtlichen Gründen, hat der HL, sowohl im Ausbildungsbetrieb wie auch bei Prüfungen und Wettkämpfen, Schutzbekleidung (Schutzhose, Schutzjacke, Schutzarm) zu tragen.

  4. Das Schuhwerk des HL muss den Witterungs-/Bodenverhältnissen angepasst, standsicher und rutschfest sein.

  5. Vor Beginn der Abteilung "C" wird der HL vom LR eingewiesen. Er hat seine Tätigkeit nach den Weisungen des LR verbindlich auszuführen.

  6. Der HL hat bei Entwaffnungen/Durchsuchungen auf Anweisung des HF zu arbeiten, soweit dies nach der PO erwartet wird. Er muss es dem HF ermöglichen, den Hund vor Beginn des Seiten- und Rückentransportes nochmals in Grundstellung zu nehmen.

  7. Bei Vereinsprüfungen kann mit einem HL gearbeitet werden. Ab 7 Hunden in einer Prüfung sollten jedoch zwei HL eingesetzt werden. Bei überregionalen Veranstaltungen wie z.B. Wettkämpfen, Qualifikationsprüfungen, Meisterschaften usw. sind generell mindesten zwei HL einzusetzen. Ein mit dem HF in häuslicher Gemeinschaft lebender HL darf bei allen Veranstaltungen eingesetzt werden.

Grundsätze zum Helferverhalten bei Prüfungseinsätzen:

1. "Allgemein"

Im Rahmen einer Prüfung ist der Ausbildungsstand und die Qualität des  vorgeführten Hundes (z.B. Triebveranlagung, Belastungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Führigkeit) vom LR zu beurteilen. Der LR kann das objektiv beurteilen, was er im Verlauf der Prüfung akustisch und visuell erfasst.

Dieser Aspekt, vor allem aber auch die Wahrung des sportlichen Charakters der Prüfung (d.h. möglichst gleiche Voraussetzungen für alle Teilnehmer) erfordern es, dass die Helferarbeit dem LR ein weitgehend zweifelsfreies Bild bieten muss.

Es darf also nicht der Willkür des HL überlassen bleiben, wie die Abteilung "C" gestaltet wird. Vielmehr hat der HL eine Reihe von Regeln zu beachten.

Vom LR sind bei den Prüfungen in den einzelnen Übungselementen die wichtigsten Beurteilungskriterien für die Abteilung "C" zu überprüfen. Diese sind z.B. Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Triebverhalten, Führigkeit. Darüber hinaus ist auch die Griffqualität der vorgeführten Hunde zu beurteilen. Demzufolge muss der Hund, wenn z.B. die Griffqualität beurteilt werden soll, vom Helfer die Möglichkeit erhalten einen "guten Griff" überhaupt zu setzen, oder wenn die Belastbarkeit bewertet werden soll, ist es erforderlich, dass "Belastung" durch den entsprechenden Einsatz des Helfers erfolgt. Anzustreben ist daher ein möglichst einheitliches Helferverhalten, das den Forderungen an die Beurteilungsmöglichkeit genügt.

2. "Stellen und Verbellen" (Prüfungsstufen 1 - 3)

Der HL steht – für HF und Hund nicht sichtbar – mit leicht angewinkeltem Schutzarm bewegungslos und ohne "drohende" Körperhaltung im zugewiesenen Versteck. Der Schutzarm dient als Körperschutz. Der Hund ist beim "Stellen und Verbellen" vom HL zu beobachten, zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art, sind nicht zulässig. Der Softstock wird seitlich nach unten gehalten.

3. "Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers" 

    (Prüfungsstufen 1 - 3)

Der HL kommt nach der Übung "Stellen und Verbellen" nach Aufforderung durch den HF in normaler Gangart aus dem Versteck und stellt sich an dem vom LR zugewiesenen Platz (markierte Fluchtposition) auf. Die Position des HL muss dem HF ermöglichen seinen Hund in einer Distanz von 5 Schritten an einer ebenfalls zugewiesenen Stelle seitlich vom HL auf der Schutzarmseite abzulegen. Für den HF muss die Fluchtrichtung erkennbar sein.

Der HL unternimmt auf Anweisung des LR in schnellem und forschem Laufschritt einen Fluchtversuch in gerader Richtung, ohne dabei übertrieben und unkontrolliert zu laufen. Der Schutzarm wird nicht zusätzlich in Bewegung versetzt, der Hund soll eine optimale Anbissmöglichkeit vorfinden. Der HL darf sich während des Fluchtversuches keinesfalls zum Hund drehen, er kann jedoch den Hund im Blickwinkel haben. Das Wegziehen des Schutzarmes hat zu unterbleiben. Hat der Hund gefasst läuft der HL in gerader Richtung weiter, er zieht dabei den Schutzarm aus der Bewegung heraus dicht an den Körper.

Die Länge der vom HL zurückzulegenden Fluchtdistanz wird vom der LR festgelegt. Der HL stellt auf Anweisung des LR den Fluchtversuch ein. Wenn der Fluchtversuch mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. übertriebenes Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn oder während des Fluchtversuches, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss, Minderung der  Fluchtgeschwindigkeit, selbständiges Einstellen des Fluchtversuches usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

4. "Abwehr eine Angriffes aus der Bewachungsphase" 

    (Prüfungsstufen 1 - 3)

Nach der Bewachungsphase unternimmt der HL auf Anweisung des LR einen Angriff auf den Hund. Hierbei wird der Softstock mit drohenden Bewegungen oberhalb des Schutzarmes eingesetzt ohne den Hund zu schlagen. Im gleichen Augenblick wird der Hund, ohne dass der Schutzarm zusätzlich in Bewegung versetzt wird, frontal durch Vorwärtslaufen mit dem entsprechenden Widerstand angegriffen. Der Schutzarm wird hierbei dicht am Körper gehalten. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Der HL muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Demnach hat sich der LR so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig.

Die Stockschläge mit dem Softstock erfolgen auf die Schultern und im Bereich des Widerristes. Die Stockschläge sind bei allen Hunden in derselben Intensität anzubringen. Der 1. Schlag erfolgt nach ca. 4 – 5 Schritten, der 2. Schlag nach weiteren 4 – 5 Schritten in der Belastungsphase. Nach dem 2. Schlag ist ein weiteres Bedrängen ohne Stockschläge zu zeigen.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn des Angriffes, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase und bei den Stockschlägen, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

5. "Rückentransport" (Prüfungsstufen 2 + 3)

In normaler Gangart führt der HL nach Aufforderung durch den HF einen Rückentransport über eine Distanz von ca. 30 Schritten durch. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. Der HL darf während des Transportes keine ruckartigen Bewegungen durchführen. Der Softstock und der Schutzarm sind so zu tragen, dass sie für den Hund keine zusätzliche Reizlage bilden. Insbesondere der Softstock ist hierbei verdeckt zu tragen. Der HL geht bei allen Hunden in derselben Schrittgeschwindigkeit.

6. "Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport" 

    (Prüfungsstufen 2 + 3)

Der Überfall aus dem Rückentransport erfolgt aus der Bewegung auf Anweisung der LR. Der Überfall wird vom der HL durch eine dynamische Links- oder Rechtskehrtwendung und einem druckvollen Vorwärtslaufen in Richtung des Hundes durchgeführt. Der Softstock wird oberhalb des Schutzarmes unter drohenden Bewegungen eingesetzt. Der Schutzarm ist frontal zur Laufrichtung am Körper des HL zu halten. Zusätzliche Bewegungen des Schutzarmes sind zu vermeiden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Der HL muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Demnach hat sich der LR so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. übertreiben seitliches Abweichen des HL vor dem Anbiss, Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose bei Beginn des Überfalls, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

7. "Angriff auf den Hund aus der Bewegung" (Prüfungsstufe 1 - 3)

Der HL verlässt auf Anweisung des LR sein ihm zugewiesenes Versteck und überquert im normalem Schritt (Prüfungsstufe 1)/ im Laufschritt (Prüfungsstufe 2 + 3) das Vorführgelände bis zur Mittellinie und

  • geht aus dem normalen Schritt direkt in den Laufschritt über und greift den HF und Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und Drohbewegungen mit dem Softstock frontal an (Prüfungsstufe 1).

  • ohne den Laufschritt zu unterbrechen, greift er den HF und Hund unter Abgabe von Vertreibungslauten und Drohbewegungen mit dem Softstock frontal an (Prüfungsstufen 2 + 3).

Der Hund muss mit elastischer Schutzarmhaltung, ohne dass der HL zum Stillstand kommt, angenommen werden. Beim Annehmen des Hundes muss – soweit erforderlich – eine Drehung des Körpers durchgeführt werden, um den Schwung des Hundes abzufangen. Der Hund darf auf keinen Fall umlaufen werden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Hierbei muss ein Überrollen des Hundes auf jeden Fall vermieden werden. Der HL muss alle Hunde in derselben Richtung bedrängen. Demnach hat sich der LR so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der LR. Der HL stellt auf Anweisung des LR die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der LR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. Minderung der Angriffsgeschwindigkeit, Annahme des Hundes im Stand, übertrieben seitliches Abweichen des HL vor dem Anbiss, Umlaufen des Hundes, Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

8. "Einstellung" (gilt für alle Übungen)

Die Einstellung bei allen Verteidigungsübungen ist so durchzuführen, dass der LR das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase des Hundes beobachten kann (nicht mit dem Rücken zum LR einstellen, Blickkontakt zum LR halten). Nach der Einstellung einer Verteidigungsübung ist der Widerstand gegen den Hund zu verringern, der HL hat die Bewegungsreize einzustellen, ohne den Schutzarm deutlich zu lockern. Der Schutzarm ist nicht hoch angewinkelt zu tragen, sondern er verbleibt in der Position in der er auch während der vorangegangenen Übung gehalten wurde. Der Softstock wird für den Hund nicht sichtbar seitlich am Körper nach unten gehalten. Für das Ablassen dürfen vom HL keinerlei Hilfestellungen gegeben werden. Nach dem Ablassen hält der HL Blickkontakt zum Hund zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art sind nicht zulässig. Um den Hund im Auge zu behalten, kann sich der HL während der Stellphasen bei umkreisenden Bewegungen des Hundes langsam ohne ruckartigen Bewegungen mitdrehen.

9. "Unsicherheiten und Versagen des Hundes"

Ein Hund, der bei einer Verteidigungsübung nicht zufasst, oder in einer Belastungsphase den Griff löst und ablässt, ist durch den HL weiter zu bedrängen, bis der LR die Übung abbricht. Der HL darf in einer solchen Situation keinesfalls Hilfestellungen geben, oder selbstständig die Übung einstellen. Hunde, die nicht ablassen dürfen seitens des HL durch entsprechende Haltung oder Bewegung des Softstockes nicht zum Ablassen gebracht werden. Hunde, die während der Stellphasen dazu neigen den HL zu verlassen, dürfen seitens des HL durch Reizeinwirkungen nicht gebunden werden. Der HL hat sich bei allen Übungen und Übungsteilen gemäß den Forderungen der PO aktiv oder neutral zu verhalten. Stößt oder beißt ein Hund während der Stellphasen zu, sind Abwehrbewegungen durch den HL zu vermeiden.