Beschlüsse der HV des Boxer-Klub E.V. 12./13.02.2005

Ausdauerprüfung (AD) / Durchführungsbestimmungen

 

Die HV hat folgende Ergänzungen der Durchführungsbestimmungen zur AD beschlossen:

 

Zulassung der Hunde:

Das Mindestalter beträgt 14 Monate, das Höchstalter 7 (sieben) Jahre. Stichtag ist der Geburtstag des Hundes.

 

Walter Fiechter, Körmeister im AZKW

Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)

 

Die HV des BK hat folgende Änderung beschlossen:

 

Unter Vorbereitung der vorletzte Absatz

Wenn der Eigentümer oder Halter eines im Ausland gezüchteten Boxers seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, muss der Hund vor dem HD-Röntgen in das Zuchtbuch des BK eingetragen sein. Das bedeutet, dass nicht umgeschriebene Boxer nicht zur ZTP geführt werden dürfen.

 

ist zu streichen und durch folgende Formulierung zu ersetzen:

 

Wenn der Eigentümer eines im Ausland gezüchteten Boxers seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, muss der Hund vor dem HD-Röntgen in das Zuchtbuch des BK eingetragen sein. Das bedeutet, dass nicht umge- schriebene Boxer in deutschem Eigentum nicht zur ZTP geführt werden dürfen.

 

Walter Fiechter, Körmeister im AZKW

Körordnung

 

Die HV des BK hat folgende geänderte Fassung der Körordnung beschlossen:

 

I.

Eignungsprüfung für die Körung (Körung B)

1.

Zulassungsbedingungen  für  die  Eignungsprüfung für die Körung (Körung B)

a.

Mindestens VPG1 oder IPO1 bei einem der AZG (VDH) angehörenden Verein,

b.

AD-Prüfung beim BK (Körmeister oder BK-LR),

c.

HD-Befund nicht schlechter als B2, Herzbefund nicht schlechter als Grad 1, Spondylosebefund nicht schlechter als Grad 2. Diese Befunde müssen nach den gültigen BK-Bestimmungen erstellt sein.

d.

Eigentümer oder Halter muss Mitglied des Boxer-Klub sein. Boxer im Besitz von Mitgliedern eines von der FCI anerkannten Vereins können auf Antrag vom AZKW zugelassen werden.

Bescheinigungen darüber sind im Original vorzulegen (bei der Anmeldung genügt Kopie).

 

Walter Fiechter, Körmeister im AZKW

Änderungen und Ergänzungen der ZUCHTORDNUNG

 

Ziff. 3 c Nr. 10

Nachkommen von Boxern mit "Zuchtverbot" (z.B. Fehlfarben, Hodenfehler, HD usw.) werden ins Register A eingetragen, erhalten aber "Zuchtverbot".

 

Ziff. 3 c Nr. 7 Ausführungsbestimmungen

Gelbe Boxer mit schwarzen Flecken sind als Fehlfarben nach dem Rassestandard einzustufen und erhalten wie "Weiße" Zuchtverbot und auf den Ausstellungen "nicht genügend".

 

Diese schwarzen Flecken sind aber nicht mit Ruß zu verwechseln, der sich auf Kopf, Hals, Vorderläufe, Brust, Innenschenkel und Aalstrich erstreckt.

 

Ziff. 4 e Nr. 2 Veröffentlichung der Befunde

Ab dem Stichtag 01.04.2005 sind alle nach diesem Termin erstellten Herz- und Spondylosebefunde, HD- und Kryptorchismuswerte zur Veröffentlichung in den entsprechenden Medien (z.B. nur im Zucht- und Körbuch, ZiSpro, Ahnentafel, Körschein, ZTP-Bescheinigung) des Boxer-Klubs E.V. freizugeben.

 

Ziff. 5 e Chippen als gleichwertige Kennzeichnung neben der Tätowierung

.......Codezeichen tätowiert werden oder gechippt sein. Das Tätowieren oder Chippen darf frühestens nach der vollendeten 6. Lebenswoche erfolgen.

 

Ziff. 7 e Änderung des Registers unter Wegfall der Abstammungsnachweisliste

 

Register A

In die Abteilung des Registers A können Boxer aufgenommen werden, deren Eltern vom VDH anerkannte Ahnentafeln haben, die aber nicht die Anforderungen für die Hauptabteilung des Zuchtbuches erfüllen.

 

Hierfür wird die doppelte Eintragungsgebühr erhoben.

 

Eine Eintragung in die Hauptabteilung des Zuchtbuches kann erfolgen, wenn die fehlenden Voraussetzungen, wie ZTP, Ausbildungskennzeichen, AD oder Unter- suchungsbefunde innerhalb von 6 Monaten nach dem Wurftag erfüllt werden.

 

Boxer mit Register A-Ahnentafeln dürfen auf Zuchtschauen und Gebrauchshund- prüfungen geführt und nach Erfüllung der gestellten Anforderungen auch zur Zucht verwendet werden. Würfe aus einem oder zwei Elterntieren mit Register A-Ahnentafeln werden wieder in die Abteilung des Registers A eingetragen. Von der 4. Generation erfolgt eine Eintragung in die Hauptabteilung des Zuchtbuches. Auf begründeten Antrag (Formwert oder Leistung) beim Zuchtleiter kann ein Boxer mit Register A-Ahnentafel in die Hauptabteilung des Zuchtbuches übernommen werden.

 

Register B

Gemäß VDH-Zuchtordung können Boxer ohne FCI-anerkannte Abstammungsnach- weise, oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweisen, auf Antrag in die Abteilung des Registers B aufgenommen werden, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen.

 

Hierfür wird die doppelte Eintragungsgebühr erhoben.

 

Boxer mit Register B-Ahnentafeln dürfen zwar ausgestellt werden, erhalten aber keine Zuchterlaubnis.

 

Ziff. 9d) Gruppenzuchtwarte (Voraussetzungen)

nicht nur drei Wurfabnahmen mit dem LGr.-Zuchtwart, sondern alle drei Pflichtbesich- tigungen bei jeweils drei Würfen begleiten.

 

Außerdem soll eine Zuchttauglichkeitsprüfung mit dem zuständigen Zuchtwart einer Gruppe vorbereitet und durchführt werden.

 

Günter Karg, 1. Vorsitzender                                        Peter Holzhausen, Zuchtleiter

Ausbildungsordnung / BK-Sachkundenachweis

 

Ausbildungslehrstoff:

Der BOXER-KLUB E.V. hat im Jahre 2000 den BK-Sachkundenachweis in Form eines Ausweises eingeführt. Basis für den Erwerb dieses Ausweises ist die Überprüfung des Fachwissens aller der vom BK und VDH/AZG geforderten Schulungsmaßnahmen, wie die erfolgreiche und bestätigte Teilnahme an den Lehrgängen für Fährte, Unterordnung und Schutzdienst nach BK-Konzept sowie der Nachweis der Zertifikate über die Multiplikatoren-Schulungen in Rhetorik und Menschenführung, Recht- und Haftungs- fragen, Versicherungsfragen und Erste Hilfe am Hund.

 

Der Sachkundenachweis verlängert sich automatisch durch Besuch von Fortbildungs- lehrgängen des BK in Fährte, Unterordnung und Schutzdienst in einem Zeitraum von jeweils 2 Gruppenwahlperioden d.h. in einem Zeitraum von maximal 6 Jahren.

 

Wolfgang Karle, Ausbildungsobmann

Ausbildungswesen/Ausbildungsordnung

Auf Wunsch der Delegierten der HV-2005 wird zur Information nachstehend auf eine mögliche Vertretungsvollmacht bei der Durchführung von Schutzdienstaktivitäten auf BK-Übungsplätzen hingewiesen.

Durchführung der Ausbildung/Gruppenausbildungswart:

Schutzdienstausbildung ist nach den Vorgaben des VDH und seines Fachausschusse "Arbeitsgemeinschaft der Zucht- und Gebrauchshundeverbände (AZG)" nur in Anwe- senheit des Ausbildungswartes oder seines Vertreters zulässig, sofern dieser die Befähigung zum Ausbildungswart erworben hat

Durchführungsbestimmung:

Der/Die Vertreter/in kann ein Mitglied der eigenen Gruppe, ein BK-Mitglied einer benachbarten BK-Gruppe oder ein BK-Leistungsrichter mit Befähigung zum Ausbildungswart sein. Eine Information des ent- sprechenden Landesgruppenausbildungswartes ist unumgänglich, wenn der Zeitraum mehr als vier Wochen beträgt. Terminschutz für Vielseitig- keitsprüfungen für Gebrauchshunde (VPG/IPO) kann jedoch nur erteilt werden, wenn die beantragende Gruppe über einen vom Ausbildungs- obmann bestätigten oder vorübergehend kommissarisch bestätigten Ausbil- dungswart verfügt. BH-, WH-, FH1-, und FH2-Prüfungen können jedoch ohne bestätigten Ausbildungswart durchgeführt werden.

Wolfgang Karle, Ausbildungsobmann

Die HV des BK hat folgende Änderung im Gebrauchshundewesen 6.2. beschlossen

 

9.5 Deutsche Meisterschaft FH

  1. Zugelassen werden 36 Boxer

gültig nur für 2005. Über neue Regelung ab 2006 wird im schriftlichen Verfahren abgestimmt.

 

Grundvoraussetzungen:

 

..........diese (3) Qualifikationsprüfungen müssen unter mindestens zwei (2) verschiedenen Richtern und auf zwei (2) (bisher drei (3)) verschiede- nen BK-Gruppen (bisher BK-Veranstaltungen) absolviert werden.

 

Dieter Strnad

Leistungsrichterobmann