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Der AZKW informiert:
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Unter Berücksichtigung des geänderten Schutzdienstablaufs für die VPG1 hat der AZKW den Schutzdienst bei Körungen neu definiert und die entsprechend geänderten Ausfüh- rungsbestimmungen beschlossen. Die Neuregelung tritt ab 01.01.2005 in Kraft. Walter Fiechter, Körmeister im AZKW
Ausführungsbestimmungen für den Schutzdienst bei Körungen Grundsätzliches: Die Körung stellt eine besondere Zuchtempfehlung dar. Unter diesem Aspekt und unter Berücksichtigung der Ausbildungsrichtlinien des BK für den Schutzdienst sind Ablauf- und Anforderungsbeschreibung als Bedingungen für das Bestehen einer Körung zu werten. Als Helfer können nur Inhaber von gültigen Helferscheinen eingesetzt werden, denen bei der vorgesehenen Überprüfung eine besondere Qualifikation für den Einsatz bei Körungen bescheinigt wurde. Dies bedeutet, dass der Helfer bereit und in der Lage ist, alle Hunde gleichmäßig und fair zu arbeiten und Schwächen des Hundes zu erkennen und aufzuzeigen. Grundsätzlich hat sich der Helfer bei der Überprüfung der Wesensveranlagung aggressiv und fordernd zu verhalten, um den Hund sicher in die erwünschte Triebstimmung zu bringen, die ihn in die Lage versetzt, sich wehrhaft zu verhalten und Belastungen standzuhalten. Gerade auch beim Stellen / Verbellen und nach den Kampfhandlungen hat der Helfer den Hund zu beobachten und ein Spannungsverhältnis herzustellen, das ihn zu dichtem und aufmerksamem Bewachen veranlasst. In den Ablassphasen ist vom Helfer für den Hund eindeutig die Spannung aus dem Arm zu nehmen. Nur wenn der Hund beim Helfer keinen Widerstand mehr spürt, kann er korrekt ablassen. Die Koordination zwischen Helfer und Körmeister erfolgt über den Einsatz von zwei Probehunden. Der Helfer ist bekleidet mit Schutzhose und -jacke und ausgerüstet mit Schutzarm und Softstock. Der Helfer soll seinen eigenen, ihm angepassten Schutzarm benutzen, die ausrichtende Gruppe stellt einen (je nach Teilnehmerzahl auch mehrere) neuen Überzug (Frabo o.ä.). Der Hundeführer hat bei allen Aktionen in der Ausgangsposition zu verharren. Das Kommando für Ablassen ist durch den Hundeführer auf Anweisung des Körmeisters zu geben. Vom Boxer wird folgendes Verhalten erwartet: Selbstsicherheit, drangvolles, zielstrebiges und sicheres Anbeißen und Festhalten, keine negativen Reaktionen bei Belastungen und Stockschlägen, aufmerksames Beobachten in den Stell- und Bewachungsphasen. - Boxer, die nur durch körperliche Einwirkungen zum Ablassen gebracht werden, können grundsätzlich die Körung nicht bestehen. Der Körmeister weist den Helfer in das Versteck ein und bestimmt Beginn und Ende der einzelnen Kampfhandlungen. Der Körmeister hat das Recht, einzelne Übungen oder Übungsteile - auch modifiziert - wiederholen zu lassen (Begründung erforderlich). Ablauf: Stellen und Verbellen: Der Hundeführer begibt sich mit seinem Boxer in die Ausgangs- position für die Streife nach dem Helfer und schickt den abgeleinten Hund aus der Grund- stellung heraus mit dem Hörzeichen »Voran« oder »Revier« zum Versteck, in das der Helfer vom Körmeister eingewiesen wurde. Es ist gestattet, den Hund zwei oder mehr Seitenschläge ausführen zu lassen. Der Helfer steht ruhig mit leicht angewinkeltem Schutzarm und verdecktem Stock im Versteck. Er hat durch Haltung und Ausstrahlung die erwünschte Triebsituation des Hundes zu unterstützen. Der Hund muss den Helfer aktiv, aufmerksam stellen und sollte im Idealfall anhaltend verbellen. Nach einer Verweildauer von ca. 20 Sekunden geht der Hundeführer auf Anweisung des Körmeisters bis auf 5 Schritte direkt an das Versteck heran. Auf Anweisung des Körmeisters ruft der Hundeführer seinen Hund in die Grundstellung ab. Alternativ ist es dem Hundeführer gestattet, seinen Hund frei folgend aus dem Versteck abzuholen. Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers: Auf Anweisung des Körmeisters fordert der Hundeführer den Helfer auf, aus dem Versteck herauszutreten. Der Helfer begibt sich in normaler Gangart zu dem markierten Ausgangspunkt für den Fluchtversuch. Auf Anweisung des Körmeisters begibt sich der Hundeführer mit seinem frei folgenden Hund zu der markierten Ablageposition für den Fluchtversuch. Die Distanz zwischen Helfer und Hund beträgt 5 Schritte. Der Hundeführer lässt seinen bewachenden Hund in Platzposition zurück und begibt sich zum Versteck. Er hat Sichtkontakt zu seinem Hund, dem Helfer und dem Körmeister. Auf Anweisung des Körmeisters unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch. Der Hund muss ohne zu zögern den Fluchtversuch selbständig durch energisches und kräftiges Zufassen wirksam vereiteln. Er darf dabei nur am Schutzarm des Helfers angreifen. Auf Anweisung des Körmeisters steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen für "Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben. Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die Körmeisteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen für "Ablassen". Lässt der Hund auch dann noch nicht ab, bekommt der Hundeführer vom Körmeister die Anweisung, an den Hund heranzutreten und ihn ohne körperliche Einwirkung zum Ablassen zu bringen. Nach dem Ablassen muss der Hund dicht am Helfer bleiben und diesen aufmerksam bewachen. Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase: Nach einer Bewachungsphase von etwa 5 Sekunden unternimmt der Helfer auf Anweisung des Körmeisters einen Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des Hundeführers muss sich der Hund durch energisches und festes Zufassen verteidigen. Er darf dabei nur am Schutzarm des Helfers angreifen. Hat der Hund zugefasst, werden ihm 2 Schläge versetzt. Es sind nur Schläge auf Schultern und den Bereich des Widerristes zugelassen. Auf Anweisung des Körmeisters steht der Helfer still. Nach dem Einstellen des Helfers muss der Hund sofort ablassen. Der Hundeführer kann ein Hörzeichen für "Ablassen" in angemessener Zeit selbständig geben. Lässt der Hund nach dem ersten erlaubten Hörzeichen nicht ab, so erhält der Hundeführer die Körmeisteranweisung für bis zu zwei weitere Hörzeichen für "Ablassen". Lässt der Hund auch dann noch nicht ab, bekommt der Hundeführer vom Körmeister die Anweisung, an den Hund heranzutreten und ihn ohne körperliche Einwirkung zum Ablassen zu bringen. Danach kann der Hund angeleint werden. Einholen und Abwehr: Der Hundeführer wird mit seinem Hund zu einer markierten Stelle auf der Mittellinie eingewiesen. Der Hund kann am Halsband gehalten werden. Der Helfer entfernt sich mindestens 50 Schritte von Hundeführer und Hund, wobei er nach etwa der Hälfte der Distanz in den Laufschritt übergeht. Der Hundeführer fordert ihn jetzt auf, stehen zu bleiben. Der Helfer macht nun kehrt und zeigt eine deutliche Aggression gegen den Hund in Form von Drohgebärden und Vertreibungslauten. Daraufhin wird der Hund auf Anweisung des Körmeisters dem Helfer entgegen geschickt. Der Helfer fixiert den Schutzarm rechtzeitig vor dem Körper und stoppt auch im Moment des Anbisses die Bewegungsrichtung auf den Hund nicht. Das Annehmen des Hundes aus der Bewegung erfolgt durch Abfangen, wobei die Position des Schutzarmes bis zum Anbiss nicht verändert werden darf. Nach dem Anbiss ist der Hund umzusetzen und etwa 10 Schritte durch direktes Bedrängen zu belasten. Wenn der Hund die Belastung nicht aushält und sich treiben lässt, ist abzubrechen. Sollte der Hund eindeutig wegen mangelnder Technik den Schutzarm beim ersten Angriff nicht fassen, erhält er eine zweite Gelegenheit zum Anbiss. Auch hier sollte der Helfer sich konsequent in Richtung auf den Hund zu bewegen. Wenn der Hund dann noch nicht anbeißt, ist abzubrechen. Auf Anweisung des Körmeisters stellt der Helfer die Aktion mit Blickrichtung auf den Hundeführer ein. Für das Ablassen gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers. Sollte der Hund nur durch Herantreten des Hundeführers zum Ablassen veranlasst worden sein, tritt der Hundeführer auf Anweisung des Körmeisters einige Schritte zurück, um dem Helfer den folgenden Überfall zu ermöglichen. Überfall auf den Hund: Der Überfall des Helfers erfolgt direkt auf den Hund, ohne ihn zu überrollen. Erst nach dem Anbiss ist der Hund umzusetzen und durch direktes Bedrängen von etwa zehn Schritten zu belasten. Auf Anweisung des Körmeisters stellt der Helfer die Aktion ein. Für das Ablassen gelten die gleichen Bedingungen bei der Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase. |