| Ausdauerprüfung
(AD) / Durchführungsbestimmungen
Der AZKW hat folgende Ergänzungen der Durchführungsbestimmungen zur AD be- schlossen: Zurücklegen einer Strecke von 20 km Länge ausschließlich am Fahrrad in einem Tempo von 12 bis 15 km pro Stunde. Der Hund kann mittels einer so genannten "Springer"-Vorrichtung geführt werden. Es ist jedoch nicht gestattet, als Jogger oder Inlineskater einen Hund zu führen.
Der Hund muss ein einfaches einreihiges Kettenhalsband tragen, welches nicht auf Zug eingestellt ist. Andere oder zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder oder Zeckenhalsbänder sind während der Prüfung nicht erlaubt. Dasselbe gilt auch für Brustgeschirre.
Die Prüfungsleiter sowie amtierenden Richter werden gebeten, diese Bestimmungen strikt zu beachten.
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